Der Statt Regenspurg Kindtauff Ordnung : Wie es Mit und bey den Kind-Tauffen solle gehalten werden ; [Decretum in Senatu, den 10. Martij Anno 1659]
- Alternative title
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Der Statt Regenspurg Kindtauff-Ordnung
- Location
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Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/4Theol.syst.284 angeb.52
- Extent
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[6] Bl.
- Language
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Deutsch
- Keyword
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Taufe
Verordnung
Regensburg
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
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[Regensburg]
- (who)
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Fischer
- (when)
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1659
- Contributor
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Regensburg
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11070176-2
- Last update
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16.04.2025, 8:35 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Regensburg
- Fischer
Time of origin
- 1659
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Obwol Ein Erb:Cammerer vnd Rath alhie, jhre liebe Burgerschafft, Jnnwohner vnnd alle Angehörige, jährlichen durch vnterschiedliche Decreta vnd Gebott, , zu allem gottseeligen Wandel vnnd Leben, ... vnsers Haupts entsetzet, Newlich 10/20. Martij, den Allerdurchleuchtigsten, ... Fürsten vnd Herrn, Herrn Matthiam, Erwöhlten Römischen Keyser, ... löblichen andenckens, durch den zeitlichen Todt abgefordert hat, ... : Decretum in Senatu, 2. Aprilis Anno 1619.

Welchergestalt ein Erb:Cammerer vnd Rath allen Burgern, Innwohnern vnd dem ihrer Statt angehörigen, im October Anno 1631. So dann 16. Martij 7. Maij, vnd 31 Ocrobr. deß 1632 Jahrs, durch ernstliche Mandata vnd Decreta, gebieten vnnd befehlen lassen, bey vermeydung offenen Spotts, Schimpffs vnd anderer exemplarischen Straffen, ... : Decretum in Senatu, den 17. Aprilis Anno 1633.

Obwolen Ein Erb:Cammerer vnnd Rath, durch ein:in deren Kirchen, ab den Cantzeln offentlich verlesenes Decretum ernstlich mandiren vnd gebieten lassen, kein Leuchen außzutragen, bis die auff 12. Vhr angestelte Leuchvermahnung vorher völlig verrichtet worden, ... mit sonderm mißfallen vernehmen, daß solch Gebot wenig beobachtet, ... : Decretum den 24. Octobr: Anno 1634.

Ein Wohl-Edler, Hoch -und Wohlweiser Herr Statt Cammerer und Rath dieser deß Heiligen Römischen Reichs Freyer Statt Regenspurg, haben zwar alschon in dem neulichst ergangenen Decretum 10. April sattsam zu erkennen gegeben, was Deren ernstlicher Will und Meinung wegen Unterlassung der an sich unrechtmässigen freventlichen Beurtheilungen, ... : Decretum in Senatu den 19. April Anno 1703.

Ein Wohl Edler, Hoch- und Wohlweiser Herr Stadt-Cammerer und Rath, dieser des H. Röm. Reichs freyen Stadt Regenspurg, haben zwar bereits verschiedentlich, und sonders auch durch dero offenes Decretum de 16. Maji 1709. Obrigkeit- und ernstlich befohlen, die Gassen und Strassen reinlich zu halten, nirgends aber als an denen ausgezeichneten s. v. Mist-Stätten, das Kehricht ... auszuschütten und hin zu werffen ... : Decretum in Senatu den 17. Augusti, 1714.
