Verordnung An die hiesige Kauff- und Handels-Leuthe, auch übrige in die Frembde handlende Bürger, Die Mauth-Politen betreffend : [Decretum in Senatu den 16. Octobr. 1733]
- Standort
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Regensburg, Staatliche Bibliothek -- 999/Rat.civ.382a
- VD18
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VD18 12294055-001
- Umfang
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[4] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Schlagwort
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Zollrecht
Regensburg
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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[s.l.]
- (wann)
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[1733]
- Beteiligte Personen und Organisationen
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Regensburg
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb11114040-5
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:46 MESZ
Datenpartner
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Beteiligte
- Regensburg
Entstanden
- [1733]
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Demnach Ein WohlEdler und Hochweiser Herr Cammerer und Rath, die von dero Burgerlichen Kauff- und Handels-Leuthen, wider das allhiesige Mauth-Ambt, eine Zeit her angebrachte Beschwehrden gehörig untersuchen lassen, und nach reiffer der Sachen Uberlegung resolviret und verordnet, daß, zu Erleichterung ihrer lieben Burgerschafft, die bißhero genommene Accidencia oder Mauth-Rechte von einigen Burger-Guth nicht mehr gefordert, ... : Decretum in Senatu den 11 Jun. 1720.

Demnach Ein Wohl-Edler, und Hochweiser Herr Statt-Cammerer und Raths, dieser des Heiligen Römischen Reichs Statt Regenspurg, mit nicht geringer Betrübnüß und sonderbahren Mißfallen vernehmen und erfahren müssen, daß ein und andere Gewissen-lose Leuthe die von dem allerhöchsten Gott aus gerechtem Zorn über hiesege Statt verhängte Straffe der ansteckenden Kranckheiten, ... : Decretum in Senatu den 12. Decembr. 1713.

Nach deme die zeit vnd leuffe sich je lenger je gefehrlicher, wie leyder vor augen, erzeygen, ... Wollen demnach nicht allein alle vnd jede jhre hievorige publicirte Mandata widerholt ... Daß keiner einige frembde Person, die sey auch jhme so nahe es immer sein könne, ... ohne Vorwissen vnd begönstigung, über nacht in seiner Behausung, beherberge, ... : Decretum in Senatu, 13. Februar. Anno 1621.

Demnach Ein Wol Edler, Hoch-und Wohlweiser Herr Cammerer und Rath dieser deß Heyl: Röm: Reichs Freyen Statt Regenspurg mit nicht geringen Mißfallen wahrnehmen müssen, welcher gestalt eine Zeithero, eine so schädlich:und wider das, jährlich bey dem Wachtgeding ablesend : und publicirende Verbott lauffende Unordnung und Confusion, ... anhero kommende, und sich niderlassende Frembde, Zu dem hochlöbl. Reichs-Convent nicht behörige Personen, ... : Decretum in Senatu den 7. Febr. 1687.

Es haben sich die bestelte Thorschreiber, Wacht officirer, und Thorwartter, unter der StattThoren, gehorsamblichen zuerinnern, welcher gestalt von Einem Edlem Wolweisen Herrn Cammerer und Rath, verwichenen Jahrs den 14. Septemb. und 5. Decembris, durch erdangene Decreta, ... anbefohlen worden, ... auff die alhero reisende Personen und ankommende Handelswaahren und Güeter, wegen der an andern Orthen grassirenden Pest zuhaben, ... : Decretum in Senatu den 19. Julij, Anno 1666.
