Bestand
Oberamtspflege Ludwigsburg (Bestand)
Verwaltungsgeschichte der württ. (Ober-)Amtspflegen: Die Ämter des Herzogtums hatten seit 1697 für die Kassenverwaltung und Buchführung Amtspflegen einzurichten. Bis dahin waren die Rechnungen der Amtskörperschaften von den Stadt- und Amtsschreibern, den Bürgermeistern oder Kellern geführt worden. Aufgabe des Amtspflegers war es nun, die Kosten für die gemeinsame "Aufgabe" des jeweiligen Amtes, d.h. die Kriegsschäden einzelner besonders betroffener Gemeinden und die Landesabgaben, auf die Gemeinden als sogenannten Amtsschaden umzulegen sowie die direkten Steuern an die Landschaftskasse abzuführen. In seiner Tätigkeit wurde er vom Vogt bzw. Oberamtmann (seit 1759) angeleitet; zuständige Aufsichtsbehörde war die Landesrechnungsdeputation. Durch die Amtsversammlung gewählt, wurde der Amtspfleger von der Regierung lediglich bestätigt. Dies änderte sich infolge Einschränkung der Selbstverwaltung unter König Friedrich. Durch Verordnung vom 22. Juni 1807 wurde die Bestellung und Verpflichtung der Amtspfleger auf das Oberlandesökonomiekollegium übertragen (Reg.Bl. S. 219). Eine am 27.Mai 1812 erlassene "Amtsinstruktion für die Amtspfleger" regelte deren Aufgaben und Pflichten neu (Reg.Bl. S. 265). Erst die ab 1817 von König Wilhelm I. mit der Verfassung auf den Weg gebrachte Reform des Staatswesens stellte auch die Selbstverwaltung der Amtskörperschaften wieder her, indem durch Organisationsedikte vom 31. Dez. 1818 (Reg.Bl. 1819 S. 17) und 1. März 1822 (Reg.Bl. S. 131) der Amtsversammlung das Recht zur Wahl und Ernennung des nun Oberamtspfleger genannten Ökonomie-, Rechnungs- und Kassenbeamten zurückgegeben wurde. Von der Regierung bestätigt, erhielt der aus der Amtspflege besoldete Oberamtspfleger zudem Sitz und beratende Stimme in dieser ein- bis zweimal im Jahr tagenden Versammmlung, durfte aber nicht zugleich noch das Amt eines Gemeinderechners der Oberamtsstadt ausüben (vgl. Verwaltungsgeschichte der württ. Oberämter in den Vorbemerkungen zu den Beständen F 151ff.). In späteren Jahren wurde die Besoldung der Oberamtspfleger u.a. durch Dienstanweisung vom 20. Febr. 1841 (Reg.Bl. S. 91) sowie durch Verfügungen vom 20. Sept. 1862 (Reg.Bl. S. 181) und 2. Juni 1875 (Reg.Bl. S. 316) den veränderten Bedingungen angepaßt. Die Verfassung der Amtskörperschaft selbst blieb bis zur sogen. Verwaltungsnovelle vom 21. Mai 1891 (Reg.Bl. S. 103) mit der Verfügung vom 18. Nov. 1891 (Reg.Bl.S.279) unverändert, als die Zusammensetzung der Amtsversammlung verbessert und die staatliche Aufsicht eingeschränkt wurde. Eine grundlegende Änderung brachten die gemeinsam am 28. Juli 1906 erlassene Gemeindeordnung (Reg.Bl. S. 323) und Bezirksordnung (Reg.Bl. S. 442) sowie die Verfügung vom 30. Okt. 1907 (Reg.Bl. S. 643), wodurch der bisherige Amtsversammlungsausschuß unter der neuen Bezeichnung Bezirksrat, durch Laien ergänzt, nun auch zu den Geschäften der staatlichen Verwaltung herangezogen wurde und die Amtsversammlung jetzt Ausschüsse zur Kontrolle von Anstalten und Einrichtungen der Amtskörperschaft einsetzen konnte. Zugleich wurde die Anstellung der Beamten der Gemeindeverwaltung wie der Amtskörperschaften, so auch der Oberamtspfleger, durch Dienstvertrag neu geregelt. Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung wurde die Amtskorporation (Amtsversammlung und Bezirksrat) durch Gesetz vom 25. April 1933 (Reg.Bl. S. 107) zunächst aufgelöst, dann als auf Beratungsfunktionen beschränkter sogen. Kreisverband mit Erlaß der neuen Kreisordnung vom 27. Jan.1934 (Reg.Bl. S. 51) sowie der Verfügung vom 23. April 1934 (Reg.Bl. S.139) nach den Grundsätzen der Partei erneut eingerichtet. An der Spitze des Kreisverbands stand der Landrat, der auch den Kreistag (bisher Amtsversammlung) und den Kreisrat (bisher Bezirksrat) leitete. Die Aufgaben des Oberamtspflegers nahm jetzt der Kreispfleger wahr.
Bestandsgeschichte: Der Bestand wurde in den Jahren 1949-1951 verzeichnet und im Jahre 2007 für Midosa 21 aufbereitet. Er enthält unter anderem die Rechnungen der Oberamtspflege, Straßenkostenrechnungen, Rechnungen des Bezirkswohlfahrtsamtes und des Jugendamtes, aber auch Güter- und Steuerbücher. Ein weiterer Schwerpunkt sind Verzeichnisse über die einzelnen Zünfte. Die Akten enthalten vor allem Katastersachen.
- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 704
- Umfang
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342 Bände, 212 Büschel (17,4 lfd. m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Oberamtspflegen
- Bestandslaufzeit
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1806-1930 (Va ab 1730)
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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18.04.2024, 10:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1806-1930 (Va ab 1730)