Zivilprozessakte

Dr. iur. Martin Schickhardt namens seiner Ehefrau, Frankfurt, dann Johann Hieronymus Fichard der Ältere, Frankfurt, Erbe von Martin Leuth und Gläubiger der von Langeln gegen die Brüder Johann Hartmut und Friedrich Meinhardt von Langeln; als Intervenient: Wilhelm Hartmann von Greiffenclau, Frankfurt

Enthält: Quad. 2: Zessionsurkunde und Indemnisationserklärung (1628) betr. Hof zu Mainbischofsheim von Georg Heinrich von Langeln, Vater der Beklagten

Archivaliensignatur
1761
Sonstige Erschließungsangaben
Weitere Angaben (Prozessakte): Sachverhalt: Anspruch auf Wiederbeschaffung des 1624 vom Vater der Beklagten an den ersten Ehemann der kl. Ehefrau, Martin Leuth, Dr. iur. und hessischer Rat, gegen 2600 Gulden und Indemnisationsgarantie verkauften, jetzt aufgrund älterer Gläubigeranspräche entfremdeten ehemals wallbrunnischen Gutes in Mainbischofsheim (= Gaubischofsheim) oder Rückzahlung des Kaufpreises

Kontext
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Bestand
1 Reichskammergericht

Laufzeit
1640-1656 (-1701)

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:08 MESZ

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Objekttyp

  • Zivilprozessakte

Entstanden

  • 1640-1656 (-1701)

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