Kapitel

§. 33. Ob ein Missethäter, der sich von dem Gefängnisse losmacht, hart zu bestrafen sey?

§. 33. Ob ein Missethäter, der sich von dem Gefängnisse losmacht, hart zu bestrafen sey?

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Müller, Johann Bernhard. - Johann Bernhard Müllers, Herzoglich Sächsischen Altenburgischen Hofadvocatens und Landrichters zu Ronneburg Versuch, über Anwendung der Grundsätze des Naturrechts auf peinliche Verbrechen

Erschienen
1800

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:03 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1800

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