Bestand
Gesundheitsamt Bautzen (Bestand)
Inhalt: Standesamtssachen.- Überwachung der Heilpraktiker.
Ausführliche Einleitung: Die staatlichen Gesundheitsämter wurden durch das Reichsgesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 3. Juli 1934 an Stelle der bisherigen sächsischen Bezirksärzte eingerichtet. Im Geschäftsbereich der ehemaligen Kreishauptmannschaft Bautzen nahmen die Gesundheitsämter Bautzen, Kamenz, Löbau und Zittau ihre Tätigkeit auf. Ihre Aufgabe bestand u. a. in der Ausstellung von ärztlichen Gutachten und Feststellungen, die der Durchsetzung des Gesetzes zur "Verhütung erbkranken Nachwuchses" von 1933 und der sogenannten Euthanasie-Ermächtigung Hitlers zur "Vernichtung lebensunwerten Lebens" dienten. Mit Verordnung vom 16. Juli 1945 wurden in Sachsen wieder Kreisgesundheitsämter und Stadtgesundheitsämter eingerichtet.
- Bestandssignatur
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Sächsisches Staatsarchiv, 50602
- Umfang
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(nur lfm)
- Kontext
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 02.03.03 Inneres >> 02.03.03.08 Gesundheitsbehörden
- Bestandslaufzeit
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1938 - 1944
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
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27.11.2023, 08:58 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1938 - 1944