Bestand
Fürstentum Oranien-Nassau, Regierung Höxter (Bestand)
Acta regiminis nach
Schlagwortalphabet (1462) 1764-1813 (296); Lehnakten (63); Acta
Cameralia nach Schlagwortalphabet (1707) 1721-1814 (118); Volkmarsen
(1797) 1805-1807 (3); Forsten und Kapitalien (1674) 1803-1808
(28).
Bestandsgeschichte: 1802 als
Konferenzkommission neben der bischöflichen Regierung und Hofkammer
konstituiert, 1803 als oberste Landesbehörde. 1806 Unterstellung unter
die französische Kriegs- und Domänenkammer Minden, 1808
aufgelöst.
Form und Inhalt:
Nassau-Oranisch-Corveyische Regierung zu Höxter
Bereits im Jahre 1802 ergriff Fürst Wilhelm Friedrich von dem ihm
als Entschädigung zugedachten Bistum Corvey Besitz. Am 22.X.1802
konstituierte sich in Höxter als dem nunmehrigen Sitz der
Landesbehörden unter dem Vorsitz des Geh.Legationsrats J. H. von Erath
die Fürstl. Nassau-Oranisch-Corveyische provisorische
Konferenz-Kommission, zu deren Mitgliedern die bisherigen
bischöflichen Beamten Regierungsräte Zurwesten und Lohr sowie der
Stadtsyndikus Rappe berufen wurden. Die Zuständigkeit der
Konferenz-Kommission erstreckte sich auf alle Zweige der
Stadtverwaltung mit Ausnahme der Justiz und der dem bischöflichen
Vikariatgericht vorbehaltenen mere ecclesiastica catholicorum
subditorum (vergl. Acta Regiminis C 1). Die bisherigen bischöflichen
Behörden, vornehmlich die Regierung unter Zurwesten und die Hofkammer
unter Joh. Phil. von Esch, blieben provisorisch weiter in Funktion;
von Esch führte zeitweilig, seit Dezember 1802, an Eraths Stelle auch
den Vorsitz in der Konferenz-Kommission.
Bei der im
Frühjahr 1803 erfolgten endgültigen Organisation des Landes wurde
unter Beseitigung der alten Sonderbehörden eine einzige oberste
Landesbehörde errichtet, die Regierung. Ihre Leitung erhielt als
Regierungsdirektor der am 9.XII.1804 zum Geh.Rat beförderte Herr von
Porbeck. Ausser den schon der Konferenz-Kommission angehörigen
Regierungsräten Zurwesten, Lohr und Rappe wurde ihm noch der (Geh.)
Kammerrat Dapping beigegeben, der freilich schon Ende des Jahres mit
seiner Versetzung an das Oberfinanzkolleg in Fulda ausschied. Eine
weitere Ergänzung erfuhr das Kollegium durch die am 20.X.1803
vollzogene Ernennung des bisherigen Gräfl. Wittgensteinschen Forstrats
von Mülmann zum Forstrat bei der Regierung in Höxter. In der kurzen
Zeit des Bestehens der neuen Behörde erfolgten noch folgende
Veränderungen im Personalbestand: Im Dezember 1803 wurde ihr der
Referendar Caspari aus Rinteln zugewiesen, der, nach nicht ganz
einjähriger Tätigkeit zum Assessor befördert, im Juli 1805 als
wirklicher Assessor Sitz und Stimme im Kollegium erhielt. Bereits am
23.III. des letzteren Jahres hatte der Regierungsrat Zurwesten, der
sich Verfehlungen zuschulden kommen lassen zu haben scheint, den
nachgesuchten Abschied - ohne Pension - erhalten. Als rangjüngster
Regierungsrat rückte 1806 (?) Joh. Bapt. Brack ein. Erwähnt sei an
dieser Stelle, dass der Regierungsrat Rappe, dessen dienstliche
Betätigung dem Regierungsdirektor zu häufigen Klagen und Ermahnungen
Anlass gab, unter der Westfälischen Herrschaft mit der Bearbeitung der
Landesgeschichte beauftragt wurde, ein Umstand, auf den er 1814 ein an
Vincke gerichtetes Gesuch um Anstellung als Archivar in Corvey
gründete (Oberpräsidium B 35 d vol. I). Zu dem sehr bescheidenen
Kanzleipersonal zählte der Kanzlist Cunz, dessen Name um des willen
hier eine Stätte verdient, weil er dem Corveyer Archiv, wohl in den
Wirren des Jahres 1813, ein Diplom Ludwigs des Frommen vom Jahre 839
(Mühlbacher 997 (966)) entfremdet hat, das erst nach allerhand Umwegen
1833 wieder in den Besitz des Staates gelangte (vergl. a.a.O. gegen
Schluss).
Die Geschäftsführung der Behörde - Beratung und
Beschlussfassung - war kollegial. Die Zeichnung der Konzepte sowie der
ad Acta-Verfügung erfolgte durch mehrere Mitglieder, die der
Ausfertigungen, wie es scheint, in der Regel durch sämtliche; in
letzteren wurde der Name des Referenten unterstrichen. Eine strenge
Scheidung der Tätigkeit der einzelnen Räte nach Ressorts bestand
nicht. Wenn auch mehrfach von einem Kammerdepartement die Rede ist,
auch die Berichte in Kämmereisachen als Relationes Camerae bezeichnet
und besonders gezählt werden, so gab es doch keinen bestimmten
ständigen Referenten für diese Dinge. Vielmehr treffen wir hierin wie
auch in den Angelegenheiten der allgemeinen Landesverwaltung
überwiegend v. Porbeck als Verfasser der Entwürfe. In einzelnen Fällen
sowie in Personalibus verkehrt die Zentralinstanz in Fulda nur mit dem
Regierungsdirektorium allein; der auf derartige Schreiben erfolgende
Bericht ist als Relatio Directorii gekennzeichnet und trägt
selbstverständlich nur die Unterschrift v. Porbecks. Völlig
selbständig scheint der Forstrat v. Mülmann sein Forstdepartement
verwaltet zu haben, wohl auch mit selbständiger Registratur. An den
Regierungssitzungen hat er nur ganz vereinzelt teilgenommen. Die
geplante Errichtung eines Konsistoriums - in der in Preussen üblichen
Weise der Hinzuziehung von geistlichen Räten zur Regierung - ist
unterblieben.
Von Gerichtsbehörden waren der Regierung
unterstellt das Fürstl. Amt in Höxter, das Stadtgericht in Höxter, das
(Fürstl. und Metternichsche) Samtgericht zu Wehrden für die Dörfer
Amelunxen, Drenke und Wehrden und die adligen Justizämter zu
Bruchhausen (Kanne) und zu Lütmarsen (Mansberg). Ferner unterstanden
ihr das Fürstliche Rentamt zu Höxter, der Landbaumeister u.a.
Mit der französisch-holländischen Okkupation hörte der Verkehr
der Regierung mit den Fuldaer Behörden auf. Sie wurde angewiesen, mit
der dem Intendanten Sicard unterstehenden Kriegs- und Domänenkammer in
Minden zu kommunizieren. Anfang des Jahres 1808 hörte die ”Regierung
des Fürstentums Corvey“, wie sie zuletzt sich bezeichnete, auf zu
bestehen. Mit anderen zum Fürstentum Paderborn gehörigen Kantonen
zusammen bildete das Land den zum Fuldadepartement des Königreichs
Westfalen gehörigen Distrikt Höxter. v. Porbeck wurde Präsident der
Distriktstribunale in Höxter und Kassel; nach dem Übergang des Gebiets
an Preussen wurde er in den preussischen Verwaltungsdienst übernommen
und hat bis in die dreissiger Jahre des 19. Jahrhunderts in Arnsberg
als Regierungsdirektor und Vizepräsident gewirkt.
Die
Ordnung der Registratur, wie sie im Repertorium nach Möglichkeit
wiederhergestellt ist, beruht auf einer von v. Porbeck entworfenen
Instruktion (Acta Regiminis J 4). Danach zerfällt die Registratur in 4
sachliche Gruppen, Acta Regiminis, Acta Cameralia, Acta
Consistorialia, Acta Judicialia, zu denen sich dann noch die Acta
Feudalia, Acta Directorii und Acta Volkmarsen gesellt haben. Innerhalb
jeder dieser Gruppen sind die Akten alphabetisch nach dem
Anfangsbuchstaben des Hauptschlagwortes im Titel geordnet. Unter jedem
Buchstaben sind die Aktenstücke durchlaufend numeriert, doch sind die
Acta Consistorialia dabei in die Zählung der Acta Regiminis
einbezogen. Die getrennte Aufstellung der Acta Regiminis und Acta
Cameralia wurde durch die verschiedene Färbung der Titelfahnen noch
besonders hervorgehoben.
Das Repertorium erstreckt sich nur
auf
I. Acta Regiminis einschl. Consistorialia und Acta
Direktorii
II. Acta Cameralia
III. Acta
Volkmarsen; im Anschluss daran sind die hierunter nicht
unterzubringenden Akten über
IV. Forstsachen und
V. Kapitalien und Kassensachen verzeichnet.
Es ist
gewiss nicht zu verkennen, dass die alte Registraturordnung keineswegs
musterhaft ist und für unsere Bedürfnisse grosse Mängel aufweist, die
sich durch die Beigabe eines alphabetischen Sachregisters aber beheben
lassen. In den Fällen, wo die alte Signatur nicht mehr festzustellen
war, sind die betreffenden Aktenstücke nach ihrem Betreff eingeordnet;
sie tragen teils Nummern mit Exponenten, teils solche in eckigen
Klammern. Für die z.Z. fehlenden Nummern ist Raum frei gelassen.
Das dem Repertorium nachgeheftete Verzeichnis, das in Minden
angelegt war, ist hiermit antiquiert; der Verbleib der Aktenstücke ist
jeweils vermerkt. In Minden befanden sich die Akten seit 1833; sie
wurden damals anlässlich der Auflösung des Korveyer Archivs nach
Wigands Versetzung ans Land- und Stadtgericht Wetzlar in ungeordnetem
Zustande dorthin gebracht. 1830 erteilte die Regierung zu Minden
Wigand den Auftrag zur Ordnung des Nassau-Oranischen Archivs; trotz
befristeter Mahnung erreichte sie nur eine teilweise Prüfung dieses
Bestandes auf seinen historischen Wert, den Wigand ihm überhaupt
absprach (vergl. Oberpräsidium B 35 d vol.I). Es wurde nach Bedürfnis
verschiedenen Sachgruppen der Registratur zugeteilt, z.T. allerdings
wohl auch kassiert, wie in einigen Fällen feststeht. Der
Hauptbestandteil ist allerdings zusammengeblieben und 1905 ans
Staatsarchiv abgeliefert worden (Acc. 20/1905).
Die Akten
der Fuldaer Zentralbehörden befinden sich im Staatsarchiv Marburg. Für
die Nassau-Oranische Regierung in Dortmund liegt der Anfang einer
provenienzmässigen Aussonderung vor (A.N.Z. Regierung Arnsberg A
100.101).
November 1924 gez. Bauermann
Erst nachträglich fand sich in Abschrift
ein fürstliches Organisationsreskript vom 8.1.1803, das die obigen,
auf die bei der Verzeichnung gefundenen Angaben und gemachten
Beobachtungen gestützten Ausführungen zu ergänzen und zu berichtigen
vermag (jetzt I Acta Regiminis O 1a)
Vergl. auch Georg
Schumacher. Die Stadt Höxter unter oranischer Herrschaft 1803-1807.
Jahresbericht des König Wilhelms-Gymnasiums zu Höxter a.d. Weser
1910/11 (Höxter 1911).
Staats- und Adressbuch für die
Fürstentümer Fulda, Corvey, der Grafschaft Dortmund, die Herrschaft
Weingarten und die Renterei Dietkirchen. F.d. Jahr 1806 (Fulda
1806).(Vorhd.: Staatsarchiv Marburg; Landesbibliothek Fulda;
Landesbibliothek Dortmund; Staatsarchiv Wiesbaden; Landesbibliothek
Wiesbaden). S. 82-95: Fürstentum Corvey; S. 96-100: Grafschaft
Dortmund; Ortschaftsverzeichnis S. 182ff bzw. 186ff.
Vergl.
auch E. Petinck, Het Koninklijk Huisarchief, Geschiedenis en Overzicht
(1971)
Bestand C 32 Corvey (auch C 31 Fulda).
Die Abschrift des unübersichtlichen
Findbuchs von Professor Bauermann aus dem Jahre 1924 wurde
angefertigt, ohne die antiquierte Titelaufnahme (Betonung der
überkommenen Orts- und Sachbetreffe) und die historische Systematik
(alphabetische Gliederung der Orts- und Sachbetreffe) zu verändern.
Der Bestand gliedert sich in 5 Hauptgruppen:
I.
Regierungsakten
II. Kammerakten
III.
Volkmarsen
IV. Forstsachen
V. Kapitalien und
Kassensachen
Es wurde ein einfaches Personen-
und Ortsregister angefügt.
Münster, November
2000
Sagebiel
Vorliegendes Findbuch wurde im Oktober 2008 vom Unterzeichneten
in das Verzeichnungsprogramm VERA übertragen. Hierbei wurde zur
leichteren Handhabung innerhalb der Hauptgruppen eine Klassifikation
eingezogen, wobei die alphabetische Ordnung nach den Hauptschlagworten
im Titel aufgelöst wurde. Das Personen- und Ortsregister steht
weiterhin im Alten Findbuch von Dr. Martin Sagebiel zur
Verfügung.
Bestell- und Zitierweise:
z.B. Fürstentum Oranien-Nassau, Regierung Höxter I D Nr. 14
Münster, den 20.10.2008
Dr. Thomas
Reich
- Reference number of holding
-
H 304
- Extent
-
445 Akten.
- Language of the material
-
German
- Context
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 2. Behörden der Übergangszeit 1802-1816 >> 2.2. Sonstige Entschädigungslande (H) >> 2.2.4. Fürstentum Oranien-Nassau
- Related materials
-
Georg Schumacher, Die Stadt Höxter unter oranischer Herrschaft 1803-1807, in: Jahresbericht des König-Wilhelm-Gymnasiums zu Höxter an der Weser 44 (1911), S. 3ff.; Wilhelm Kohl, Beamte des Fürstentums Korvey 1807, in: Beiträge zur westfälischen Familienforschung 9 (1950), S. 14-17; Wilhelm Kohl u. Helmut Richtering, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Münster 1964, S. 96-101.
- Date of creation of holding
-
1703-1813
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
23.06.2025, 8:11 AM CEST
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1703-1813