Urkunden
Hans Burckhard von Wernau zu Wernau (Werdnau) bekundet, dass ihm Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm gewährt haben, in der Stadt eine Behausung zu mieten oder zu kaufen und sie 3 Jahre lang zu gebrauchen; er verpflichtet sich während dieser Zeit sich dem Ulmer Recht wie ein anderer Bürger zu unterstellen, von dem Wein das Umgeld zu zahlen und jährlich 20 Gulden rheinisch zu entrichten.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 207 U 395 b
- Sonstige Erschließungsangaben
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Schaden: Perg. fleckig, Umbug abgeschnitten
Aussteller: Hans Burckhard von Wernau
Siegler: Hans Burckhard von Wernau
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg. abg.
- Kontext
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Ulm, Reichsstadt >> Bürgerrecht von Einzelnen >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 207 Ulm, Reichsstadt
- Laufzeit
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1555 Dezember 18
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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19.04.2024, 08:25 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1555 Dezember 18