Bestand

[S 1] 01 Brüchten- und Wrugensachen - Rats- und Magistratsgericht (Bestand)

Vorwort: Dem Magistrat standen alleine und ausschließlich die Untersuchung und Bestrafung der in der Stadt anfallenden Exzesse (Frevel) zu, unabhängig ob sie von Bürgern oder Nichtbürgern oder Einwohnern oder Nichteinwohnern begangen wurden. Auch die Bestrafung der sog. Blutrunsten (Körperverletzungen) stand dem Magistrat zu, insofern keine Entleibung vorlag oder die Tat durch starke Waffen oder Gewehre erfolgte. Diese wurden von der Landesherrschaft verfolgt. Sollte bei den Exzessen ein Kriminalverfahren angestrengt werden, war der Stadtrichter hinzuzuziehen.

Die Injurien, wenn sie zivilrechtlich eingeklagt wurden, gehörten vor die beiden konkurrierenden Zivilgerichte von Magistrat und Stadtrichter. Injurien, die strafrechtlich verfolgt wurden, gehörten vor das Lemgoer Kriminalgericht. Vor beiden Gerichten verhängte Geldstrafen wurden an die Stadtkämmerei abgeliefert. (Vergleich von 1794, vgl. A 10061 und U 1907)

Der Bestand umfasst Brüchtenprotokolle und Wrugenregister sowie Anlagen und Belege zu den Wrugeregistern.

Reference number of holding
01.02.09 A

Context
Stadtarchiv Lemgo (Archivtektonik) >> Stadt Lemgo bis 1969 >> Gerichtsakten des Rates/Magistrats

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06.03.2025, 6:28 PM CET

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