Monografie | Verordnung
Königl. Declaration des 11ten §. der Wegen gäntzlicher Einstellung des Bettelns/ etc. unterm 7. Sept. 1736. ergangenen Verordnung
- Location
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
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VD18 90646320
- Extent
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4 ungezählte Seiten ; 4°
- Language
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Deutsch
- Notes
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2017. TIFF, Vers.6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital)
VD18 90646320
- Series
-
VD18 digital
- Contributor
- Published
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Schleßwig : gedr. bey Joh. Holwein/ Königl. Privil. Buchdr. , 1737 -
- Last update
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26.05.2025, 3:55 PM CEST
Data provider
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Verordnung ; Monografie
Associated
- Holwein, Peter Hinrich
- Herzogtum Schleswig
- Herzogtum Holstein
Time of origin
- Schleßwig : gedr. bey Joh. Holwein/ Königl. Privil. Buchdr. , 1737 -
Other Objects (12)
Verfügung, Daß die Verordnung vom 2ten May 1768, wornach die Prediger mit ihren Amtsvorwesern auseinander zu setzen sind, künftig auch allgemein bey Auseinandersetzung der Küster und Schulmeister [et]c. im Herzogthum Schleswig zur Vorschrift dienen - und daß die Küster- und Schuldienste in 6 Wochen wieder besetzt werden sollen : Gottorf, den 3ten Ag. 1781
Verordnung/ In wie weit geistliche Versammlungen/ ausserhalb des öffentlichen Gottes-Dienstes/ zu weiterer Erbauung und Gottes-Furchts-Ubung, unter Aufsicht derer Lehrer eines jeden Ohrtes, zugelassen, und welche dahingegen, als unzuläßig und verdächtig untersaget seyn solle : Für das Hertzogthum Schleswig. de dato Christiansburg zu Copenhagen, d. 13. Febr. 1741.
Friderich der Fünfte, von Gottes Gnaden, König zu Dännemarck, Norwegen, der Wenden und Gohten, Hertzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn und der Dithmarschen, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst [et]c. Demnach Wir immediatè allergnädigst bemercket, wasgestalt wegen der Heyrahten unter verschiedenen Religions-Verwandten, als denen Lutheraner und Catholicken, keine ausdrückliche Vorschrifft vorhanden, ... : Geben im Ober-Gericht auf Unserm Schlosse Gottorff, den 19ten Octobr. 1753
Wir Christian der Sechste, von Gottes Gnaden, König zu Dännemarck ... Fügen hiemit jedermänniglich zu wissen, daß, nachdemmahlen Wir, in Hinsicht der zu Besetzung Unserer Kriegs-Flotte bey vorkommenden Fällen in dem anitzo bevorstehenden 1744ten Jahre nöthigen starcken Anzahl tüchtiger und erfahrner See-Leute, genöthiget sind eine noch grössere Anzahl von denen zu Unserm See-Dienste enrollirten Leuten ausschreiben zu lassen ... : Gegeben auf Unserm Königlichen Schlosse Christiansburg in Unserer Königlichen Residence-Stadt Copenhagen den 21te Novembr. 1743.