Amtsdruckschrift | Monografie
Extrait Des Régistres Du Corps Municipal De La Commune De Strasbourg : Sèance Publique Du 10. Prairial l'an second de la République française une et indivisible
- Weitere Titel
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Un membre a dit: Quelques efforts que nous ayons fait jusqu'à ce jour pour détruire l'estrit de localité ...
- Standort
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Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 16 in: 4" Rh 6284/7-1
- VD 18
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90589645
- Umfang
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7 S., 4°, 4°
- Sprache
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Französisch
- Anmerkungen
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P_Drucke_VD18
VD18 90589645
- Reihe
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VD18 digital
- Urheber
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Straßburg
- Erschienen
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[Straßburg] : Imprimerie de la Municipalité , 1794
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 14:13 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Amtsdruckschrift ; Monografie
Beteiligte
- Straßburg
Entstanden
- [Straßburg] : Imprimerie de la Municipalité , 1794
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Unterricht des Direktoriums des Strasburger Distrikts, Ueber die Zusammenberufung der Ur-Versammlungen, in welchen die Wahlmänner gewählt werden sollen, welche gemeinschaftlich die Ernennung der Deputirten zu dem gesetzgebenden Corps und alle folgende Wahlen vornehmen sollen, die etwa bis auf den Monat März 1793, wo wieder ein neues Wahl-Corps gewählt werden wird, vorfallen könnten

Ob wol unsere Herren Räth und Ein und Zwanzig eine zeitlang vielfaltig befunden/ das bey den jetzigen bösen Leufften und Zeiten/ kein stewern/ verbieten oder abwehren im Münzwesen mehr helffen unnd erschiessen will... So lassen sie dannoch alle ihre Bürger/ und Angehörige und ins Gemein/ die/ so allhier zu handthieren haben/ trewlich erinneren und vermahnen/ das sich ein jeder vor geringhaltigen DreyCreutzern/ Dreybätznern/ Sechsbätznern und anderen bösen Sorten (die dann keiner in Zahlung einzunehmen schuldig ist) fleissig hüten soll/ darmit/ wann ein Verbott und Verruffung vorgeht/ immassen nicht lang verbleiben kan/ ein jeder desto weniger schadens leiden dörffte... / Actum & Decretum Montags am 25. Junii/ im Jahr nach Christi Geburt/ Sechzehenhundert und Ein und Zwanzig.
