Urkunden
Kaiser Leopold I., setzt in Bestätigung früherer kaiserlicher Privilegien fest, dass jeder Bürger von Nürnberg der einen Blutbann, ein Halsgericht oder sonst ein Gut innerhalb des Gebietes der Stadt oder in einem Umkreis von sechs Meilen ringsum vom Reiche zu Lehen trägt, solches niemals an einem Auswärtigen, sondern entweder an den Rat oder einem seiner Mitbürger veräußern solle.
Hinweis: Der Verlust der Urkunde gehört zu den Diebstählen des Ernst Roth 1853/54 (vgl. Peter Fleischmann: Der größte Diebstahl in der bayerischen Archivgeschichte, S. 608).
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 808
- Alt-/Vorsignatur
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FF/L Nr. 13
- Material
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Perg.
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Wien
Originaldatierung: Geben in ... Wien den 8...monatstag Mai. 1659.
Medium: A = Analoges Archivalie
Erläuterung des Schadens: Archivale fehlt
Jahr: 1659
Monat: 5
Tag: 8
Äußere Beschreibung: Orig. fehlt. - Kopiert im Wssb. fol. 169r-173{a} und N. Schwb. II fol. 3324r-3330.
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Leopold I. als Römischer Kaiser (Lade FF/L)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Joseph I., Kaiser
Leopold I., Kaiser
- Indexbegriff Ort
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Bayern, Kurfürst Ferdinand Maria
Nürnberg, Reichslehen (im Allgemeinen)
Wien (Österreich), Ausstellungsort
- Laufzeit
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1659 Mai 8
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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23.05.2025, 11:52 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1659 Mai 8
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