Bestand
Beauftragter für Havarieuntersuchungen der Marine (Bestand)
Geschichte des
Bestandsbildners: Durch Ergänzung 1/71 zum Aufstellungsbefehl
Nr. 140 -Marine- für das Marineamt vom 19. November 1971
wurde die Aufstellung eines Beauftragten für
Havarieuntersuchungen der Marine in Wilhelmshaven ab dem 1.
Januar 1972 angeordnet.
Der
Beauftragte für Havarieuntersuchungen der Marine (BHavM)
untersteht fachlich dem Inspekteur der Marine.
Truppendienstlich unterstand der BHavM bis 1. Oktober 1974
dem Amtschef des Marineamts und vom 1. Oktober 1974 bis zum
30. September 2001 dem Kommandeur des
Marineunterstützungskommandos (MUKdo). Seit der Auflösung des
MUKdo untersteht der BHavM dem Chef des Stabes des (neuen)
Marineamts. Sein Abwesenheitsvertreter ist der nautische
Ermittlungsoffizier. Dem BHavM unterstehen drei
Ermittlungsstabsoffiziere mit Hilfspersonal für die Bereiche
Nautik, Technik und Systemtechnik.
Der
BHavM führt die Untersuchung von Havarien mit Schiffen der
Marine durch. Im Rahmen seines Auftrags ist er an keinen
Dienstweg gebunden. Im Einzelnen hat er folgende
Aufgaben:
· Einleitung von
Havarieverfahren,
· Leitung der
Ermittlungen bei Havarien,
·
Einberufung des Havarieausschusses,
·
Leitung der Sitzungen und Verhandlungen des
Havarieausschusses,
· Erarbeitung von
Entscheidungsvorschlägen,
· Teilnahme
als Beobachter an Verhandlungen in Straf- oder
Seeamtsverfahren, soweit sein Aufgabengebiet berührt
wird,
· Erarbeitung von Vorschlägen
zur Änderung von Dienstvorschriften, Besonderen Anweisungen
und Ständigen Befehlen im Rahmen seines
Aufgabengebiets,
· Erarbeitung von
Vorschlägen zur Änderung von Ausbildungsunterlagen aufgrund
von Havarieermittlungen,
· Vorlage von
Berichten nach Weisung des Inspekteurs der Marine.
·
· Die
Entscheidungsbefugnis in Havarieverfahren obliegt dem
Inspekteur der Marine, der sie für ihre Kommandobereiche an
den Befehlshaber der Flotte und den Amtschef des Marineamts
delegiert hat.
· Die
Havariebestimmungen sind in Heft 7 der Marinedienstvorschrift
MDv 160/1 (Dienst an Bord) niedergelegt, sie bilden
gleichzeitig die Arbeitsgrundlage des BHavM. Danach muss vom
jeweiligen Kommandanten eine Havarieerstmeldung abgegeben
werden bei:
· Schiffsverlust
(gesunken, verschollen, aufgegeben) durch nautischen
Unfall,
· Kollision,
Grundberührung,
·
Schiffsbetriebsschäden über 40000 Euro,
· Unfall / Zwischenfall mit Bordhubschrauber im
Zusammenhang mit Schiffsbetrieb,
Personenunfällen (Tod oder erhebliche
Verletzung).
Inhaltliche
Charakterisierung: Havarieakten
Umfang, Erläuterung:
VS-Anteil: 2 AE
Zitierweise: BArch BM
21-II/...
- Reference number of holding
-
Bundesarchiv, BArch BM 21-II
- Extent
-
2329 Aufbewahrungseinheiten; 22,0 laufende Meter
- Language of the material
-
deutsch
- Context
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Verteidigung >> Bundesministerium der Verteidigung und Bundeswehr >> Streitkräfte >> Verbände und Dienststellen der Marine
- Related materials
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: BM 21 Einzelschiffe der Marine
BM 21-I Schiffstagebücher
BM 21-III Tauchtagebücher
- Provenance
-
Beauftragter für Havarieuntersuchungen der Marine (BHavM), 1972-
- Date of creation of holding
-
1959 - 2009
- Other object pages
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
16.01.2024, 8:43 AM CET
Data provider
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Object type
- Bestand
Associated
- Beauftragter für Havarieuntersuchungen der Marine (BHavM), 1972-
Time of origin
- 1959 - 2009