Bestand

Stadt-, Bauern- und Untergericht (Bestand)

Misst man die überregionale Bedeutung eines Archivbestands an den Quellenzitaten in nationalen und internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften, so steht von den Beständen des Stadtarchivs Nürnberg aus reichsstädtischer Zeit die Überlieferung des Stadtgerichts, des Bauerngerichts und der Untergerichte an erster Stelle. Diese Überlieferung ist als Bestand B 14 definiert. Die Masse der Archivalien bilden dabei die Gerichtsbücher der "libri litterarum" (Teilbestand B 14/I) und der "libri conservatorii" (Teilbestand B 14/II), in die alle anfallenden Rechtsgeschäfte ab dem 15. Jahrhundert bis ca. 1660 eingetragen wurden und die ab 1481 bzw. 1484 nahezu lückenlos überliefert sind. Um 1660 wurde eine Verwaltungsvereinfachung bei der Gerichtsorganisation durchgeführt, wodurch nur noch ein Bruchteil der Fälle in die beiden Gerichtsbuchreihen eingeschrieben wurde.V.a. seit dem 13. Jh. trat neben das herkömmlich mündliche Gerichtsverfahren die Schriftlichkeit, indem man Urteile, Verträge u.a. in Urkundenform festhielt. Daneben fing man an, Gerichtsbücher zu führen, in denen entweder bestimmte Gerichtsentscheidungen ausschließlich festgehalten wurden (Achtbuch) oder die vom Gericht ausgefertigten Urkunden in Abschrift bzw. nach dem Kurzinhalt (Regest) aufgezeichnet sind. Für Nürnberg ist neben einigen Gerichten des Kaiserlichen Landgerichts Burggraftums Nürnberg, des Fünfergerichts und des Halsgerichts v.a. die Überlieferung des Stadt-, Bauern- und Untergerichts von Bedeutung. Sie betreffen die streitige wie die freiwillige Gerichtsbarkeit. Die offensichtlich schon seit der Mitte des 14. Jh. geführten Gerichtsbücher sind zwar erst seit den 1480er Jahren erhalten, dann aber für das 16. und 17. Jh. in fast lückenloser Reihe. Entsprechend der Teilung des Gerichts in zwei Senate waren zwei Gerichtsschreiber tätig, die je eigene Gerichtsbücher führten. Von diesen gibt es wiederum zwei Hauptserien: In die 'libri litterarum' wurden förmliche Urkunden des Gerichts in Abschrift eingetragen (Haus- und Grundstücksverkäufe, Testamente, Heiratsverträge, Gesellschaftsverträge u.a.), in die 'libri conservatorii' Verträge, Urteile, Erklärungen u.a. wozu keine förmlichen Gerichtsurkunden ausgestellt wurden. Die Einträge in beiden Gerichtsbücher-Serien hatten Rechtskraft. Im 16. Jh. wurden von diesen gesonderte Gerichtsbücher abgespalten bzw. zusätzlich geführt, so z.B. die 'libri iudiciales' (Einlaufregister der Klagen) oder die Inventar-, Heiratsnotel- und Testamentbücher. In die 'Gewaltbücher' wurden die Vollmachtserklärungen für die Prozeßführung durch Prokuratoren aufgezeichnet, in die 'Gerichtshändelbücher' Präzedenzfälle, in denen zumeist der vollständige Gang der Verhandlungen zu finden ist.Den früheren Gerichtsbüchern vergleichbar ist heute etwa das Grundbuch, das vom Amtsgericht geführt wird.

Bestandssignatur
B 14

Kontext
Stadtarchiv Nürnberg (Archivtektonik) >> Stadtarchiv Nürnberg >> Bestandsgruppe B: Amtliche Provenienzen der reichsstädtischen Zeit >> B 14 - Stadt-, Bauern- und Untergericht

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Letzte Aktualisierung
05.06.2025, 11:18 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

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