Bestand
Friedensgerichte (Bestand)
Erschließungszustand, Umfang: erschlossen
0,3 lfm
Verwandte Verzeichnungseinheiten: Tribunal 1. Instanz; Vormundschaftskommission und -departement
Literaturhinweis: Martin Funk, Die Lübischen Gerichte, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte GA 27, 1906, S. 61 ff. U.S.
Vorwort: siehe das bestandsübergreifende Vorwort unter 2.1 Französische Zeit
Eingrenzung und Inhalt: bes. sog. Familienratsprotokolle, z.B. über Einsetzung von Vormündern
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: Nach Einverleibung ins Kaiserreich Napoléons wurde im Juli 1811 für die zwei Stadt- und den einen Landkanton Lübeck je ein Friedensrichter eingesetzt; dazu gehörte 1 Suppléant (Stellvertreter) und 1 Greffier (Schreiber). Sie sollten vor einer möglichen Klage die Parteien in einem Güteverfahren vergleichen. Bis zur Höhe von 100 frcs in Zivil- und bis zur Höhe von 15 frcs Strafe oder fünf Tagen Gefängnis in Polizeisachen waren sie erstinstanzlich zuständig. Fälle mit höherem Wert und Appellationen gingen an das Tribunal 1. Instanz in Lübeck.
- Bestandssignatur
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Archiv der Hansestadt Lübeck, 02.01-4/1
- Kontext
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Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 02 Fremde Behörden und Gerichte >> 02.01 Französische Zeit >> 02.01-04 Gerichte der französischen Zeit
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
- Zugangsbeschränkungen
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Benutzungsbeschränkung: keine
- Letzte Aktualisierung
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22.02.2023, 10:29 MEZ