Kernbrennstoffsteuer und Verbrauchsteuerbegriff

Abstract: Der Kernbrennstoffsteuer (KernbrSt) ist durch Beschlüsse einzelner Finanzgerichte sowie durch verschiedene Stimmen im Schrifttum vorgehalten worden, sie könne sich insbesondere nicht auf eine Kompetenzermächtigung des Bundes aus Art. 105 Abs. 2 i. V. m. Art. 106 Abs. 1 Nr. 2 GG stützen und sei insoweit formell verfassungswidrig. Eine kompetenzielle Rechtfertigung könnte sich allerdings daraus ergeben, dass die KernbrSt als Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 Abs. 2 Nr. 2 GG zu qualifizieren wäre. Die vom Gesetzgeber selbst in § 1 Abs. 1 S. 2 KernbrStG vorgenommene entsprechende Zuordnung gilt freilich regelmäßig als rechtlich unbeachtlich, da es mit Blick auf die Rechtsnatur einer Abgabe nur auf deren materiellen Gehalt ankommt. Will man kein allgemeines Steuererfindungsrecht des einfachen Steuergesetzgebers annehmen, wie dies die wohl überwiegende Meinung tut, so ist daher die Einordnung der KernbrSt als Verbrauchsteuer für die finanzverfassungsrechtliche Rechtfertigung zentral

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource, 25 S.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Veröffentlichungsversion

Erschienen in
UFZ Discussion Papers ; Bd. 14/2014

Klassifikation
Recht
Schlagwort
Verbrauchsteuer
Verbrauchsteuer
Energiesteuer
Kernbrennstoff
Plutonium
Uran
Steuerinzidenz
Steuerüberwälzung
Deutschland

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Leipzig
(wann)
2014
Urheber
Beteiligte Personen und Organisationen
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ

URN
urn:nbn:de:0168-ssoar-387668
Rechteinformation
Open Access; Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
15.08.2025, 07:26 MESZ

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Beteiligte

  • Gawel, Erik
  • Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ

Entstanden

  • 2014

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