Baudenkmal

Ehem. Lindauer Gericht; Walluf, Hauptstraße 42, Hauptstraße (K 638)

Gerichtsstätte des Vogteigerichts der seit dem 14. Jh. in Walluf begüterten Ritter und Herren von Lindau. Als deren Rechtsnachfolger seit 1678 erbauten die Freiherren von der Leyen ein Gebäude, das bis 1803 für Gerichtssitzungen diente.Im 18. Jh. entstandenes, vielfach verändertes Massivgebäude mit Krüppelwalmdach und verschiefertem Giebel. Ehemals Teil einer geschlossenen Traufenbebauung nahe der alten Wallufbrücke; nach neuer Straßenführung und Abbruch des Nachbarhauses entstandene Ecklage. 1959 Umbau des Erdgeschosses, dabei Entfernung von Sandsteingewänden, Eingang mit Tür um 1800, darüber angebrachtem Wappenstein, Treppe sowie des rundbogigen Kellereingangs. Stattdessen entstand eine Fußgängerarkade, die später die jetzige Bogenform erhielt. Ersatz der Wirtschaftsgebäude durch Neubauten. Der Wappenstein von der Leyen wurde durch eine Nachbildung an anderer Stelle (Petersweg) ersetzt. Aufgrund seines Standortes an der ehemaligen Grenze zwischen Wallufer und Lindauer Bezirk stellt das Gebäude ein wichtiges Zeugnis früherer Territorial- und Rechtsverhältnisse dar.

['Hauptstraße 42', 'Hauptstraße (K 638)'] | Urheber*in: Freiherr von der Leyen / Rechtewahrnehmung: Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Urheberrechtsschutz

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Standort
Hauptstraße 42, Hauptstraße (K 638), Walluf (Niederwalluf), Hessen

Klassifikation
Baudenkmal

Ereignis
Herstellung
(wer)
Freiherr von der Leyen [Bauherr]
(wann)
ca. 1700

Letzte Aktualisierung
04.06.2025, 11:55 MESZ

Datenpartner

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Objekttyp

  • Baudenkmal

Beteiligte

  • Freiherr von der Leyen [Bauherr]

Entstanden

  • ca. 1700

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