- Location
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- ISBN
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9783768513852
3768513858
- Dimensions
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19 cm
- Extent
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117 S.
- Edition
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2., überarb. Aufl.
- Language
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Deutsch
- Notes
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Ill., graph. Darst.
- Keyword
-
Gesetzgebung
Gesetzgebung
Gesetzgebung
- Table of contents
- Rights
-
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- Last update
-
11.06.2025, 2:16 PM CEST
Data provider
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Associated
- Handschuh, Ekkehard
- v. Decker
Time of origin
- 1985
Other Objects (12)

Anweisung vom ... 1867 für das formelle Verfahren bei Veranlagung der auf dem Gesetze vom 21. Mai 1861 (Gesetzsammlung für 1861, Seite 317) beruhenden, durch Allerhöchste Verordnung vom 28. April 1867 (Gesetzsammlung für 1867, Seite 538) im vormaligen Kurfürstenthum Hessen eingeführten Gebäudesteuer

Anweisung vom 3. Juli 1867 für das Verfahren bei Berichtigung der Grundsteuerbücher und Karten in den sechs östlichen Provinzen : namentlich bei den in Folge des Reklamationsverfahrens gegen die Ergebnisse der provisorischen Untervertheilung der Grundsteuersummen innerhalb der Gemeinde-, selbstständigen Guts- und Grundsteuerbezirke eintretenden Veränderungen

Anweisung vom 13. Mai 1867 für das formelle Verfahren bei Veranlagung der auf dem Gesetze vom 21. Mai 1861 (Gesetzsammlung für 1861, S. 317) beruhenden, durch Allerhöchste Verordnung vom 28. April 1867 (Gesetzsammlung für 1867, S. 533) im Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover eingeführten Gebäudesteuer

Die im Auslande zu erledigenden Ersuchungsschreiben der Justizbehörden (Allgemeine Verfügung des Justizministers vom 20. Mai 1887) und das von den Justizbehörden behufs Erwirkung von Auslieferungen zu beobachtende Verfahren : (Abdruck aus dem Justiz-Ministerial-Blatt für 1887 S. 139 ff und für 1889 S. 8 ff) unter Berücksichtigung der Aenderungen und Ergänzungen

Anweisung vom 27. September 1864 für das Verfahren zur Ermittelung und Feststellung der nach §. 21. des Gesetzes vom 21. Mai 1861, betreffend die Einführung einer allgemeinen Gebäudesteuer zulässigen Ansprüche auf Gewährung einer Entschädigung für die Auferlegung der mit dem 1. Januar 1865 zur Hebung gelangenden Gebäudesteuer in den Städten und ländlichen Ortschaften der sechs östlichen Provinzen, mit Ausnahme der Stadt Berlin.

Anweisung vom 10. Dezember 1867 für das Verfahren bei Feststellung der Grundsteuer der einer Gemeinheitstheilung, einer Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse, oder einer Ablösung von Reallasten unterworfenen Liegenschaften : zur Ausführung der §§. 20., 36. und 37 des Gesetzes vom 8. Februar 1867, betreffend die definitive Untervertheilung und Erhebung der Grundsteuer in den sechs östlichen Provinzen des Staats und die Beschwerden wegen Grundsteuerüberbürdung (Gesetzsammlung für 1867, Seite 185)
