Akte

Supplicationis Auseinandersetzung um Genehmigung zum Backen

Kläger: (2) Paul Paries namens seines Sohnes

Beklagter: Amt der Fastbäcker zu Wismar sowie Jochim Rathke Jochimsohn

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Adam von Bremen (A & P), zwischenzeitlich vertreten durch: Dr. Friedrich Anthon (A & P) bzw. Dr. Joachim Hinrich Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Jacob Gerdes (A & P)

Fallbeschreibung: Kl. wird von den Bekl. daran gehindert, in seinem im Grundbuch als Backhaus bezeichneten Haus zu backen. Nach dem Tode seines Schwiegersohns sind alle anderen Interessenten durch Bekl. verschreckt worden, weshalb Kl. für seinen Sohn, der seit 17 Jahren in dem Handwerk arbeitet, um die Konzession zum Backen bittet. Das Tribunal fordert Kl. am 23.05. auf, den Lehrbrief seines Sohnes vorzulegen. Am 25.05.1704 behaupten Bekl., Sohn des Kl.s habe nie das Backen gelernt, sondern sei Kaufmannsgehilfe in Bergen gewesen. Kl. bittet am 05.07. erneut um Genehmigung für seinen Sohn, erhält diese aber nicht, sondern das Tribunal beauftragt einige Fastbäcker, Arbeitsproben Paries "zu begutachten und dem Tribunal Bericht zu erstatten". Am 24.07. gestattet das Tribunal schließlich dem Sohn das Losbacken, trägt ihm aber auf, zunächst das Bürgerrecht zu gewinnen und sich mit den Nachbarn wegen des Ofens zu vergleichen bzw. das Urteil des Ratsgerichts abzuwarten. Am 18.08. berichtet Paries, sein Sohn sei Bürger geworden und bittet um Bestellung einer Kommission zur Wiederanlegung seines Backofens. Das Tribunal beauftragt am 21.08. die Assessoren Tessin und Chemnitz mit der Untersuchung, ob von dem Ofen eine Feuergefahr für den Nachbarn ausgehen könnte. Am 11.09. legen die Kommissionäre ihren Bericht dem Tribunal vor und bestätigen, daß von einem Backofen in dem Haus keine Gefahr ausgehen kann. Am 20.09. wird Rathcke aufgefordert, seine weiteren Einwände gegen den Backofen im Nachbarshaus binnen 3 Wochen vorzutragen. Am 12.11. teilt Kl. mit, daß er sich mit seinem Nachbarn verglichen habe und macht jetzt nur noch Schadensersatzforderungen von 477 Rtlr an die Fastbäcker geltend. Das Tribunal gibt ihnen am 15.11. 6 Wochen Zeit, sich zu dieser Forderung zu äußern. Am 24.12.1704 bitten Bekl., Kl. mit seinen Forderungen abzuweisen, da Räger, dem der Schaden entstanden ist, bereits tot sei. Das Tribunal fordert Kl. am 07.01.1705 zur Antwort auf. Dieser teilt am 14.01. mit, daß er in die Ansprüche des Verstorbenen eingetreten sei. Am 01.05.1705 entbindet Tribunal Bekl. von der Zahlung des Schadensersatzes.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1704-1705

Prozessbeilagen: (7) Tribunalsmandate vom 17.06.1656 und 23.05.1704 ; Bericht des Notars Erich Schilling über sein Gespräch mit Jochim Rathcke Jochimsohn vom 11.08.1704; von Notar E. Schilling aufgenommene Zeugenbefragung von Andreas und Hinrich Scharnau sowie Thomas Sasse vom 10.11.1702; von Notar Johannes Schade aufgenommener Kommissionsbericht vom 04. und 08.09.1704; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Gerdes vom 13.02.1705

Reference number
(1) 2735
Former reference number
Wismar R 50b

Context
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 16. 1. Kläger P
Holding
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Date of creation
(1656-1702) 19.05.1704-01.05.1705

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29.10.2025, 11:30 AM CET

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Object type

  • Akten

Time of origin

  • (1656-1702) 19.05.1704-01.05.1705

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