Beigefügtes oder enthaltenes Werk | Verordnung
Publication. Da die 100,000 Pud Stations-Heu, welche an den Herrn Majorn von Sievers, und den Herrn Rittmeister, Baron von Posse verkaufet worden ...
- VD 18
-
90948149
- Umfang
-
4 ungezählte Seiten, 2°
- Sprache
-
Deutsch
- Erschienen in
-
Translat. Von Gottes Gnaden Wir Elisabeth die Erste, Käyserin und Selbstherrscherin aller Reußen. &c. &c. &c. Es ist allen Unsern getreuen Unterthanen zur Gnüge bekandt, welchergestalt Wir unsere beständige Aufmercksahmkeit und Landesmütterliche Sorgfalt, auf die Wohlfahrt Unsers Reichs und aller Unserer in desselben Gräntzen befindlichen unterthänigst getreuen Einwohner, von allerley Nationen, gerichtet seyn lassen, hierinnen auch bey allen Vorfällen niemahls ermüden ... Unsere mehr und mehr zunehmende Huld und die Würckung Unserer gnädigen Gesinnung angedeyen zu lassen. In solcher Absicht haben Wir, unter andern zu des Reiches Wohlfahrt und zu deren Erhaltung gereichenden nothwendigen Einrichtungen, Uns besonders angelegen seyn lassen, den Zustand Unserer Armeen, auf das genaueste zu beprüfen, allermassen, wenn diese in dem besten und kräfftigsten Defensions-Stande sich befinden ...
- Reihe
-
VD18 digital
- Urheber
-
Lifljandskaja Gubernija
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
[Riga] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1782
- Förderung
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 14:16 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Beigefügtes oder enthaltenes Werk
Beteiligte
- Lifljandskaja Gubernija
- Browne, George
Entstanden
- [Riga] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1782
Ähnliche Objekte (12)

Publication. Demnach von der auf Ihro Kayserl. Majestät speciellen Befehl, angeordneten Commission wegen Ankauf- und Podraedirung des Brandweins, für das künftige 1769. und darauf folgende 1770ste Jahr, abermals Lieferungen von Brandwein, entweder nach St. Petersburg oder Nowogorod, anverlanget werden ...

Publication. Demnach beym Kayserl. General-Gouvernement E. E. Rath zu Dörpt angesuchet; daß publiciret werden möchte: wasmassen es die Nothwendigkeit erheische; daß eine Revision über die Begräbnisse, Chöre und Bäncke der dortigen St. Johannis-Kirche gehalten werde, um dadurch sowohl die Einkünfte besagter Kirche auf einen sichern und ordentlichen Fuß zu setzen, als auch im Stande zu seyn, die dieser Kirche bisher entzogene Recognitions-Gelder einfordern zu können, und ein richtiges Inventarium zu legen ...

Publication. Demnach beym Kaiserl. General-Gouvernement zur Beschwerde vorgebracht worden, daß unerachtet der unterm 16. Augusti 1762. im Lande ergangenen Publication, mittelst welcher die Herren Possessores derer publiquen und privaten Güter moniret worden, die nach denen vorigen Verfügungen erbauete Officier-Quartier-Häuser in volkommenen brauchbaren Stand setzen, und auf denen Gütern wo keine Quartier-Häuser befindlich, dergleichen aufbauen zu lassen, dennoch auf verschiedenen Gütern, theils gar keine Quartier-Häuser erbauet ...

Publication. Demnach E. Erl. Reichs-Cammer-Collegii-Contoir mittelst Ukase vom 14ten dieses Monats, anhero verfüget; daß, da dasselbe mit vieler Befremdung entnehmen müssen; daß einige Besitzer von Mannlehns-Gütern, obwohln ihnen wissend sey; daß voritzt, wegen dieser Güter, denen Gesetzen gemäß, Untersuchung gehalten und tractired werde, ohne auf die obhandene Gesetze Rücksicht zu nehmen, und ohne darüber die Allerhöchste Bewilligung einzuholen, einige von sothanen Gütern verkaufet haben, durch dieses ganze Herzogthum publicieret werden solle; daß von nun an, Niemand sich unterfangen solle, vor erfolgter Allerhöchsten Resolution, wegen der Mannlehns-Güter, weder von diesen Gütern zu verkaufen, nocht zu verpfänden, bey unausbleiblicher Strafe ...

Publication. Auf dem in Riga gehaltenen Land-Tage haben die Erb-Herren der sämtlichen Güter in Liefland aus freywilliger Christlicher Bewegung und wahrer Menschen-Liebe, gegen ihre Erb Unterthanen, den Zustand ihrer Bauren beherziget, und zu ihrem Besten und Aufnehmen folgendes festgesetzet. Erstlich, obgleich alles, was der Bauer hat, so wie er selbst, des Erb-Herrn wahres Eigenthum ist, mit welchem sein Erb-Herr in allem nach seinem eigenen Gefallen schalten und walten kann ...

Publication. Demnach von unterschiedenen Orten, und insonderheit von der Kayserl. Oeconomie in Dörpat vorgestellet worden; daß die Güter auf welchen die Compagnien der Cavallerie-Regimenter stehen, sich weigerten denen Fourage-Fuhren, die denen Compagnien gewöhnlich das Holz zuführen, dieses Holz aus ihren Wäldern zu verabfolgen, wodurch es denn geschehen, daß manche Güter zu ihrem äussersten Ruin auf 6.10. bis 12. Meilen das Holz haben zuschleppen müssen ...

Publication. Demnach vom Kayserl. General-Gouvernement an die Behörden verfüget worden; daß hinführo von denen Gütern keine Renterey-Quittungen, dia a dato ihrer Ausstellung, über ein Jahr alt sind, mehr angenommen, noch in denen Liquidationen bonificiret, werden sollen. Als wird solches allen Herren Possessoribus und Arrendatoribus auch Disponenten zu ihrer Nachachtung desmittelst öffentlich bekannt gemacht ...
![Auf Befehl Ihro Kayserl. Majestät Catharina Alexiewna, Kayserin und Selbstherrscherin aller Reussen [et]c. [et]c. [et]c. Es hat das Kayserl. General-Gouvernement mit Mißfallen aus der Vorstellung E.E. Ritterschaft entnehmen müssen; daß einige Güter, worunter das Gut Sellgoffsky namentlich angezeiget wird, sich nicht entsehen: statts tüchtiger und zu dem Postirungs-Gebrauch tauglicher Leute, Krüppel oder sonst ganz unbrauchbare Leute zu stellen ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/df14739f-00b4-47d4-9a4a-56de4ecbc27f/full/!306,450/0/default.jpg)