Beigefügtes oder enthaltenes Werk | Verordnung
Publication. Da zeithero von vielen Herren Possessoribus im Lande Beschwerde geführet worden; daß die in Curland befindliche Läuflinge, theils gar nicht, theils mit sehr schweren Kosten recuperiret würden: und man bey Beprüfung verschiedener dergleichen Vorgänge wahrgenommen ...
- VD 18
-
90952596
- Umfang
-
4 ungezählte Seiten, 4°
- Sprache
-
Deutsch
- Erschienen in
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Publication. Demnach beym Kaiserl. General-Gouvernement zur Beschwerde vorgebracht worden, daß unerachtet der unterm 16. Augusti 1762. im Lande ergangenen Publication, mittelst welcher die Herren Possessores derer publiquen und privaten Güter moniret worden, die nach denen vorigen Verfügungen erbauete Officier-Quartier-Häuser in volkommenen brauchbaren Stand setzen, und auf denen Gütern wo keine Quartier-Häuser befindlich, dergleichen aufbauen zu lassen, dennoch auf verschiedenen Gütern, theils gar keine Quartier-Häuser erbauet ...
- Reihe
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VD18 digital
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
-
[Riga] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1766
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 14:16 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Beigefügtes oder enthaltenes Werk
Beteiligte
- Browne, George
- Lifljandskaja Gubernija
Entstanden
- [Riga] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1766
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Publication. Demnach beym Kaiserl. General-Gouvernement zur Beschwerde vorgebracht worden, daß unerachtet der unterm 16. Augusti 1762. im Lande ergangenen Publication, mittelst welcher die Herren Possessores derer publiquen und privaten Güter moniret worden, die nach denen vorigen Verfügungen erbauete Officier-Quartier-Häuser in volkommenen brauchbaren Stand setzen, und auf denen Gütern wo keine Quartier-Häuser befindlich, dergleichen aufbauen zu lassen, dennoch auf verschiedenen Gütern, theils gar keine Quartier-Häuser erbauet ...

Publication. Demnach beym Kayserl. General-Gouvernement E. E. Rath zu Dörpt angesuchet; daß publiciret werden möchte: wasmassen es die Nothwendigkeit erheische; daß eine Revision über die Begräbnisse, Chöre und Bäncke der dortigen St. Johannis-Kirche gehalten werde, um dadurch sowohl die Einkünfte besagter Kirche auf einen sichern und ordentlichen Fuß zu setzen, als auch im Stande zu seyn, die dieser Kirche bisher entzogene Recognitions-Gelder einfordern zu können, und ein richtiges Inventarium zu legen ...

Publication. Demnach von der auf Ihro Kayserl. Majestät speciellen Befehl, angeordneten Commission wegen Ankauf- und Podraedirung des Brandweins, für das künftige 1769. und darauf folgende 1770ste Jahr, abermals Lieferungen von Brandwein, entweder nach St. Petersburg oder Nowogorod, anverlanget werden ...

Publication. Es hat das Kayserl. General-Gouvernement aus denen eingegangenen Berichten mißfällig wahrnehmen müssen, wie einige Kirchspiele und Güter sich theils in die vorgeschriebene Ordnung der Patenten-Post gar nicht finden, theils auch eine Aenderung deswegen begehren, weil die itzige Possessores nach ihrer Convenance andere Auswege und Einrichtungen haben ...

Publication. Demnach das Kayserl. General-Gouvernement mit billigem Mißfallen in Erfahrung gebracht; welchergestalt verschiedene reisende Personen, theils vom Militair- theils vom Civil-Etat, eigenmächtig und ohne hierzu vom Kayserl. General-Gouvernement eine Obrigkeitliche Anweisung, oder aus denen Kayserl. Oeconomien eine Repartition erhalten zu haben, Podwoden und Schüße vom Lande ausschreiben; ein solches unerlaubtes Benehmen aber, wieder die der Schüße wegen emanirten Ukasen und Verordnungen streitet, auch zu großer Gravatation des Landes gereichet ...

Publication. Demnach beym Kaiserl. General-Gouvernement zur Beschwerde vorgebracht worden, daß unerachtet der unterm 16. Augusti 1762. im Lande ergangenen Publication, mittelst welcher die Herren Possessores derer publiquen und privaten Güter moniret worden, die nach denen vorigen Verfügungen erbauete Officier-Quartier-Häuser in volkommenen brauchbaren Stand setzen, und auf denen Gütern wo keine Quartier-Häuser befindlich, dergleichen aufbauen zu lassen, dennoch auf verschiedenen Gütern, theils gar keine Quartier-Häuser erbauet ...

Auf Befehl Ihro Kayserlichen Majestät, Catharina Alexiewna Kayserin und Selbstherrscherin aller Reussen. etc. etc. etc. Da nunmehro die Zeit herannahet, in welcher die Güther, in der Kayserlichen Oeconomie liquidiren müssen; Als wird zur Beobachtung der Ordnung, und zur Beschleunigung der Liquidation, vom Kayserlichen General-Gouvernement, denen Güthern eines jeden Kirchspiels, hierdurch die Obrigkeitliche Anweisung gegeben: daß sie in dem, ihnen hiebey angezeigten Termino, sich unausbleiblich bey denen Kayserlichen Oeconomien zur Liquidation einfinden sollen ...

Publication. Das Kayserl. General-Gouvernement hat mißfälligst erfahren müßen; daß in den kleinen Städten, auf den Gütern, und in den Krügen, Rußische Läuflinge und Erbbauren geheget, und zu Grabenziehen, auch als Plotnicken, und zu andern Arbeiten angenommen und gebrauchet werden: gleichdann dergleichen Leute ohnlängst in solcher Anzahl entdecket worden; daß auf einmal 24. derselben unter Wache genommen und an die Behörden gesandt worden ...

Publication. Auf Requisition der hiesigen Proviants-Verwaltung, wird denenjenigen Gütern, welche ihr Getreide in die Rigischen Magazine zu führen repartiret worden, oder künftighin noch dahin repartiert werden möchten; hiedurch bekannt gemacht, daß sie ihr repartirtes Quantum Getreide, in Mehl abliefern mögen: als welches gedachten Gütern hiemittelst zur Nachricht bekannt gemacht wird : Riga-Schloss den 24sten December 1771.
