Bestand

Arbeitskreis für Meditation und geistliches Leben in der EKvW (Bestand)

Der Archivbestand des Arbeitskreises für Meditation und geistliches Leben in der Evangeli-schen Kirche von Westfalen wurde 2019 von dem langjährigen Leiter des Arbeitskreises Pfarrer Gunter Urban dem Landeskirchlichen Archiv als Depositum übergeben und verzeich-net. Er umfasst 4 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum 1981-2017 erstrecken.Der Arbeitskreis für Meditation und geistliches Leben in der EKvW wurde 1976 infolge eines Gesprächs zwischen Präses Thimme, Prof. Ruhbach (Kirchliche Hochschule Bethel) und dem Leiter des Hauses der Stille in Bethel, Pfarrer Peters, gegründet, um sich der Frage nach Mediation und geistlichem Leben in Westfalen zu stellen. Zu dieser Zeit befand sich das geistliche Leben im Umbruch, klassische Formen der Verkündigung wie Gottesdienst, Andacht, Bibelkreise stießen weniger auf Interesse der Menschen, die zunehmend eine erfahrungsbezogene Spiritualität in Kirchentagen, Taizee- und Meditationsveranstaltungen suchten. Seit 1976 trafen sich Theologen und zunehmend auch Gemeindemitarbeitende und Interessierte dreimal jährlich zu Zusammenkünften in Soest, Bethel, Iserlohn oder Villigst. Ziel war die Erneuerung des geistlichen Lebens durch Impulse zur Verlebendigung von Traditionen und zur Entwicklung neuer Formen. Der Arbeitskreis wollte zur Vernetzung spiritueller Praxisfelder innerhalb der EKvW und zur Intensivierung der Zusammenarbeit von Einzelnen, Gruppen und Institutionen beitragen - wie es die Satzung des Arbeitskreises anführt. Zu diesem Zweck wurden bei den Zusammenkünften des Arbeitskreises unterschiedliche Formen der Spiritualität geübt. Über die inhaltlichen Ausrichtungen der Tagungen geben die vorliegenden Akten detailliert Aufschluss, auch eine Auflistung aller Veranstaltungen des Arbeitskreises von 1976 an bis zu seiner Auflösung 2018 liegt vor. Trafen sich anfangs 10 Theologen, zeugen die Mitgliederlisten später von über 60 Mitgliedern. Langjähriger Leiter und 1. Vorsitzender war zunächst Pfarrer Johann-Friedrich Moes, später Pfarrer Gunter Urban, Schriftführer war Pfarrer Dr. Heinrich Halverscheidt. Der Arbeitskreis verstand sich bewusst nicht als landeskirchlicher Ausschuss, denn er wollte "frei von jeder Bevormundung" sein, und trug alle Ausgaben durch die Mitgliedsbeiträge bzw. indem die Mitglieder ihre Tagungskosten selbst zahlten (LkA EKvW 13.12 Nr. 1). Bei der Verzeichnung des vorliegenden Archivbestandes erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Pressebe-richte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kir-chengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kir-che der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.55 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.55 Nr. ...".Bielefeld, im August 2019Ingrun Osterfinke

Form und Inhalt: Der Archivbestand des Arbeitskreises für Meditation und geistliches Leben in der Evangeli-schen Kirche von Westfalen wurde 2019 von dem langjährigen Leiter des Arbeitskreises Pfarrer Gunter Urban dem Landeskirchlichen Archiv als Depositum übergeben und verzeich-net. Er umfasst 4 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum 1981-2017 erstrecken.
Der Arbeitskreis für Meditation und geistliches Leben in der EKvW wurde 1976 infolge eines Gesprächs zwischen Präses Thimme, Prof. Ruhbach (Kirchliche Hochschule Bethel) und dem Leiter des Hauses der Stille in Bethel, Pfarrer Peters, gegründet, um sich der Frage nach Mediation und geistlichem Leben in Westfalen zu stellen. Zu dieser Zeit befand sich das geistliche Leben im Umbruch, klassische Formen der Verkündigung wie Gottesdienst, Andacht, Bibelkreise stießen weniger auf Interesse der Menschen, die zunehmend eine erfahrungsbezogene Spiritualität in Kirchentagen, Taizee- und Meditationsveranstaltungen suchten. Seit 1976 trafen sich Theologen und zunehmend auch Gemeindemitarbeitende und Interessierte dreimal jährlich zu Zusammenkünften in Soest, Bethel, Iserlohn oder Villigst. Ziel war die Erneuerung des geistlichen Lebens durch Impulse zur Verlebendigung von Traditionen und zur Entwicklung neuer Formen. Der Arbeitskreis wollte zur Vernetzung spiritueller Praxisfelder innerhalb der EKvW und zur Intensivierung der Zusammenarbeit von Einzelnen, Gruppen und Institutionen beitragen - wie es die Satzung des Arbeitskreises anführt. Zu diesem Zweck wurden bei den Zusammenkünften des Arbeitskreises unterschiedliche Formen der Spiritualität geübt. Über die inhaltlichen Ausrichtungen der Tagungen geben die vorliegenden Akten detailliert Aufschluss, auch eine Auflistung aller Veranstaltungen des Arbeitskreises von 1976 an bis zu seiner Auflösung 2018 liegt vor. Trafen sich anfangs 10 Theologen, zeugen die Mitgliederlisten später von über 60 Mitgliedern. Langjähriger Leiter und 1. Vorsitzender war zunächst Pfarrer Johann-Friedrich Moes, später Pfarrer Gunter Urban, Schriftführer war Pfarrer Dr. Heinrich Halverscheidt. Der Arbeitskreis verstand sich bewusst nicht als landeskirchlicher Ausschuss, denn er wollte "frei von jeder Bevormundung" sein, und trug alle Ausgaben durch die Mitgliedsbeiträge bzw. indem die Mitglieder ihre Tagungskosten selbst zahlten (LkA EKvW 13.12 Nr. 1).
Bei der Verzeichnung des vorliegenden Archivbestandes erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Pressebe-richte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kir-chengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kir-che der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchivG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.55 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 13.55 Nr. ...".
Bielefeld, im August 2019
Ingrun Osterfinke

Reference number of holding
13.12

Context
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 05. Deposita von selbständigen Ämtern, Einrichtungen und Organisationen >> 05.15 Sonstige

Date of creation of holding
1981 - 2017

Other object pages
Delivered via
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Last update
23.06.2025, 8:11 AM CEST

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1981 - 2017

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