Urkunde
Hans Vischer aus Ulm, seit einigen Jahren wohnhaft zu Marbach vgl. U. Nr. 3175
- Reference number
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U Verweis auf 3175
- Context
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Urfehden >> 5. Band 5: Amt Leonberg bis Murrhardt >> 5.2 Marbach, Amt >> 5.2.1 Marbach, Stadt
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
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Vischer, Hans
- Indexentry place
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Marbach am Neckar LB
Ulm UL
- Date of creation
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1522 Juni 20 (Fr nach Fronleichnam)
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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21.11.2025, 3:21 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1522 Juni 20 (Fr nach Fronleichnam)
Other Objects (12)
Hans Vischer von Ulm, seit einigen Jahren zu Marbach, wegen verschuldeter Sachen daselbst gef., jedoch auf Fürbitten freigelassen unter der Bedingung, entweder eine Verschreibung aufzurichten oder das Recht zu nehmen, entscheidet sich für ersteres, schwört U. und verspricht, sofort die Stadt Marbach zu verlassen.
Vertrag zwischen dem Kloster St. Catharina zu Nürnberg, als Eigentümerin des Kotzenhofs und Strengenhofs bei Lauf, und Hanns Vischer, Bürger zu Nürnberg, als Innhaber des Hofes zu Strengenberg, einer- und Bürgermeister und Rat der Stadt Lauf wegen des Kotzenhofes, der dem Spital daselbst vererbt ist.
Hans Vischer von Holzmaden, wegen Verletzung des Friedensgebots und wegen Gotteslästerung zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte seiner Brüder, Vettern, Schwäger und Freunde vor die Wahl gestellt entweder das peinliche Recht anzunehmen oder eine Verschreibung aufzurichten und darin zu verschreiben, die Atzung und ein Strafgeld von 20 fl zu bezahlen, künftig alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, keine Waffe zu tragen, sich des Volltrinkens und Fluchens zu enthalten, wählt die Verschreibung, verspricht sie zu halten, und schwört U. Er stellt ferner 5 Bürgen, die im Fall der Übertretung dieser U. 200 fl Poenfall zu bezahlen schuld sein sollen. Sein Vergehen: Er hatte am Matheustag [21. September] mit Stefan Paur einen Streit begonnen, konnte nur durch das Eingreifen von Hans Paur und Hans Kluper an Tätlichkeiten gehindert werden, und hatte im Verlauf des Streites seine Gegner, zu denen sich noch Martin Baier gesellte, mit Messer, Spieß und Axt bedroht und dabei Gott, Sakrament, Taufe, Chrisam, Marter, Kreuz und Leiden gelästert. Bürgen: Jakob Vischer, Hans Eilenmann von Holzmaden, Hans Vischer, Hans Eiselin, beide von Zell, und Enderlin Zoller von Wälden.