Abschnitt
Pars Secunda De Contractibus Vel Quasi. Der Ander Theil: Von der Parteyen under ihnen selbst bewilligten und auffgerichten contracten, und was denen anhengig oder sonsten gleichförmig ist.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Des Durchlauchtigsten Hochgeborne[n] Fürsten und Herrn/ Herrn Augusten Hertzogen zu Sachsen/ des heiligen Römischen Reichs Ertzmarschalhen und Churfürsten/ Landgraffen in Düringen/ Marggraffen zu Meissen/ und Burggraffen zu Magdeburgk. Vorordenungen und Constitutionen des Rechtlichen Proces : auch waser massen etzlicher zweiffelhafftiger und streitiger fell halben/ durch die bestalte und geordente Hoffgerichte/ Juristen Faculteten/ Schöppenstüle/ auch andere Gerichte/ in seiner Churfürstlichen Gnaden Landen/ zu recht erkant/ und gesprochen werden sol ; [Datum Dreßden/ den Ein und zwantzigsten Monatstag Aprilis/ Im Jahr nach Christi ... Geburt/ Tausent/ fünffhundert und Zwey und siebentzigsten.]
- Erschienen
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1613
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:11 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1613