Abschnitt

Pars Secunda De Contractibus Vel Quasi. Der Ander Theil: Von der Parteyen under inen selbst bewilligten und auffgerichten contracten, und was denen anhengig/ oder sonsten gleichförmig ist.

Pars Secunda De Contractibus Vel Quasi. Der Ander Theil: Von der Parteyen under inen selbst bewilligten und auffgerichten contracten, und was denen anhengig/ oder sonsten gleichförmig ist.

Digitalisierung: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Germany

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
August . - Des Durchlauch||tigsten Hochgebornẽ || Fürsten vnd Herrn || Herrn Augusten Hertzogen zu Sach=||sen/ ... Churfürsten ... || Vorordenungen vnd Constitutionen || des Rechtlichen Proces, auch waser massen || etzlicher zweiffelhafftiger vnd streitiger fell halben ... || zu recht erkant/|| vnd gesprochen werden sol.||

Erschienen
1579

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:06 MESZ

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Objekttyp

  • Abschnitt

Entstanden

  • 1579

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