Bestand
Württ. Landesfürsorgeverband (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Als zentraler Nachfolgeverband der vier Landarmenverbände wurde aufgrund der Reichsfürsorgeverordnung vom 13.2.1924 durch das Landesfürsorgegesetz vom 31.3.1924 der Württembergische Landesfürsorgeverband geschaffen und zu dessen Leitung und Verwaltung die Landesfürsorgebehörde bestellt. Dieser war als besondere Abteilung die 1919 gegründete Hauptfürsorgestelle für Kriegsgeschädigte und Kriegshinterbliebene angegliedert. Dem Württembergischen Landesfürsorgeverband oblag innerhalb seiner Zuständigkeit die Fürsorge für Kriegsbeschädigte, Hinterbliebene, Unfallbeschädigte, Erwerbsbeschränkte, Rentenempfänger der Invaliden- und Angestelltenversicherung, die Fürsorge für hilfsbedürftige Minderjährige, die Wochenfürsorge sowie Geschlechtskranken- und Tuberkulosefürsorge, weiterhin war er Fürsorgeerziehungsbehörde nach den Bestimmungen des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes. Zur Erfüllung seiner Aufgaben standen ihm die Landesfürsorgeanstalten/Landesaltersheime und weitere Einrichtungen zur Verfügung. Der Bestand besteht im wesentlichen aus den Ablieferungen des Landeswohlfahrtsverbands von 1969 und 1979.
1. Zur Geschichte der Behörde: Der Württembergische Landesfürsorgeverband wurde aufgrund der Reichsfürsorgeverordnung vom 13.2.1924 (RGBl. I S. 100) und der Landesfürsorgeverordnung vom 31.3.1924 (Reg. Bl. S. 247, Ausführungsbestimmungen zur Reichsfürsorgeverordnung) anstelle der vier Landarmenverbände errichtet. Seine Mitglieder waren die Kreisverbände und die kreisfreien Städte. Zur Leitung und Verwaltung des Verbands wurde die Landesfürsorgbehörde unter der Dienstaufsicht des Innenministeriums bestellt; sie bestand aus einem ersten und zweiten Vorsitzenden und 30 Mitgliedern (s. die nachstehende Tabelle). Ihr oblag im Zusammenwirken mit den Bezirksfürsorgeverbänden die Fürsorge für Kleinrentner und die ihnen Gleichstehenden, die Fürsorge für hilfsbedürftige Minderjährige und die Armenfürsorge bei landhilfsbedürftigen Personen sowie freiwillige, von den Bezirksfürsorgeverbänden übernommene Aufgaben, außerdem als Fürsorgeerziehungsbehörde die Durchführung der Fürsorgeerziehung nach dem Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt vom 9.7.1922 (RGBl. I S. 633). Dem Landesfürsorgeverband war als besondere Abteilung die seit 1919 bestehende, dem Arbeits-, dann dem Wirtschaftsministerium unterstellte Hauptfürsorgestelle für Kriegbeschädigte und Kriegshinterbliebene (Hafüst) angegliedert. Unter Leitung des zweiten Vorsitzenden der Landesfürsorgebehörde war sie für die Fürsorge für Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene und ihnen Gleichstehende, die Arbeitsfürsorge für Schwerbeschädigte und Schwererwerbsbeschränkte unter Mitwirkung des Schwerbeschädigtenausschusses und die Sozialrentner- und Wochenfürsorge für Landhilfsbedürftige zuständig (Staatshandbuch für Württemberg, 1928, S. 184 f.). Die Ausweitung der Zuständigkeiten führte zur Übernahme weiterer Aufgabenfelder, schwerpunktmäßig der Geschlechtskrankenfürsorge und der Tuberkulosehilfe. Zur Durchführung der Aufgaben standen verbandseigene Anstalten und Heime zur Verfügung (s. im Findbuch unter Hauptgruppe V). Um dem vielseitigen Bedarf gerecht zu werden, mußten auch Einrichtungen in freier Trägerschaft in Anspruch genommen werden. Kriegs- und Nachkriegszeit hatten mit neuen Gruppen Hilfsbedürftiger (Angehörige der Kriegsgefangenen und Vermißten, Flüchtlinge, Evakuierte, heimgekehrte Kriegsgefangene u.a.) eine außerordentliche Belastung der öffentlichen Fürsorge zur Folge. Die Zuständigkeit, die sich von Anfang an auf ganz Württemberg erstreckte, blieb auch dann unverändert, als nach Kriegsende das Land auf zwei Besatzungszonen aufgeteilt wurde. Mit Gesetz über die Landeswohlfahrtsverbände vom 23.4.1963 (Ges. Bl. S. 35) wurde der Württembergische Landesfürsorgeverband zum Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern umgestaltet, der mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.1.1964 seine Arbeit aufnahm.
2. Zur Ordnung und Verzeichnung des Bestands: Die Akten des Landesfürsorgeverbands kamen im wesentlichen mit den Ablieferungen des Landeswohlfahrtsverbands in den Jahren 1969 und 1979 beim Staatsarchiv Ludwigsburg ein, wo sie bislang, vermischt mit Vor- und Nachakten, unter den Bestandssignaturen E 180a II-III und EL 90 aufgestellt waren. Anläßlich der 1996 begonnenen Ordnung und Verzeichnung der nur zu einem geringen Teil durch kursorische Ablieferungsverzeichnisse erschlossenen Akten wurde eine provenienzbezogene Aufteilung in die Bestände E 180a I Landarmenverbände mit Landarmenanstalten, 1889-1924, E 180a II Württembergischer Landesfürsorgeverband, 1924-1963 und EL 90 Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern, 1964 ff. durchgeführt. Die Masse der Akten entfiel dabei auf den vorliegenden Bestand. Entsprechend der vorgenannten Dreigliederung wurden auch die Akten des bereits 1958/59 von den Landesfürsorgeanstalten im Staatsarchiv eingekommenen Mischbestands E 180a I Landarmenverbände und Württembergischer Landesfürsorgeverband aufgeteilt (s. neues Findbuch E 180a I Landarmenverbände mit Landarmenanstalten). Wenige Akteneinheiten waren dem Bestand EL 90 zuzuordnen. Die Gliederung des Findbuchs und des Bestands wurde nach den Geschäftsbereichen bzw. Abteilungen des Landesfürsorgeverbands und den hierzu vorliegenden Aktenplänen erstellt. Im ursprünglichen Aufbau vorgefundene Abteilungsregistraturen und Aktenschichten blieben bei der Neuordnung erhalten. Versprengt liegende Akten wurden anhand der Aktenzeichen in die Systematik einsortiert. Aufgrund von Organisationseinschnitten können Akten desselben Betreffs in verschiedenen Registraturgruppen vorkommen. Das Findbuch weist im Vergleich zu den in den Aktenplänen belegten Nummern erhebliche Lücken auf, die Personalakten fehlen dabei ganz. Da zu zahlreichen Untergruppen keine oder nur vereinzelt Akten vorlagen, waren auch Obergruppen mit Akten zu belegen. Ein Teil der Altakten, insbesondere die der Landarmenverbände und Landarmen- bzw. Landesfürsorgeanstalten ging beim Fliegerangriff auf Stuttgart am 12./13.Sept 1944 verloren. Weitere Altakten werden im Archiv des Landeswohlfahrtsverbands verwahrt, was bei der Nutzung dieses Bestands zu berücksichtigen ist. Die Verzeichnung der Akten und Bearbeitung des Findbuchs besorgte der Unterzeichnete, die EDV-gestützte Reinschrift wurde von Frau Aufderklamm durchgeführt. Der Bestand umfaßt insgesamt 1208 Büschel im Umfang von 23,2 lfd.m. Ludwigsburg, im September 1999 Hofer
Literatur: Dehlinger, Alfred: Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung bis heute. 2 Bde. 1951-1953. Von den Landarmenverbänden zum Landeswohlfahrtsverband 1889-1989. Hrsg.vom Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern. 1989. Weller, Arnold: Sozialgeschichte Südwestdeutschlands. 1979.
Nachtrag 2022: Mit Zugang 2002/011 kamen Unterlagen insbesondere zur Landeswohlfahrtskasse und Pläne zum Fürsorgeheim Oberurbach ein: Bü 1209-1213, DO 1-3. Bei den Plänen zum Fürsorgeheim Oberurbach handelt es sich fast ausschließlich um Pergaminpläne, die auf Grund der fraglichen Archivfähigkeit ersetzend gescannt wurden und ausschließlich als Digitalisate übernommen wurden. Kassiert wurden 14 Pergaminpläne (u.a. zwei Kanalpläne des Fürsorgeheims, ein Querschnitt eines Öltanks, Pläne zu angemieteten Wohngebäuden des Landesfürsorgeverbands in Oberurbach) Dezember 2022 Christian Hofmann
- Bestandssignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, E 180 a II
- Umfang
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1213 Büschel, 3 Digitale Objekte (23,3 lfd. m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Ministerium des Innern >> Behörden für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung
- Bestandslaufzeit
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1924-1963 (Vorakten ab 1885, Nachakten bis 1978)
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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18.04.2024, 10:40 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1924-1963 (Vorakten ab 1885, Nachakten bis 1978)