Urkunde

Das kaiserliche und freiweltliche Stift Rellinghausen tauscht mit Johann von Kettler, Freiherrn zu Monjoe und Amboten, kurfürstlich-brandenburgischem Geheimen Rat, verordnetem Statthalter und Kriegsobristen Güter und zwar gibt das Stift ihm den Brothaussmans Hof zu Daumberg, Amt Blankenstein, Ksp. Niederwenigern, dazu das Brewers Gut, die Müllersheide oder Heymans Hof genannt und den Kotten im Bracken, alle im Stift, Beifang und Gericht Rellinghausen gelegen, wobei die Müllersheide dem Abt zu Werden lehnsrührig ist. Ausgenommen bleibt die Jurisdiktion. Die zwei Scheffel Roggen Vogtbeden, die das Stift pfandweise besitzt, sollen dem Freiherrn zustehen, die Auslösesumme verbleibt jedoch im Stift. Dieses erhält dagegen den Stratmans Hof zu Oberruhr (Over Rhuir), dem Grafen zu Broich lehnrührig, und Krawinckels Hof vor Stiel, dem Abt zu Werden lehnsrührig, zuzüglich zweihundert Rtlr. für Besserungen. Gegenseitiges Währschaftsversprechen. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Kapitels und des Freiherrn v. Kettler. Ausf., Pgt., deutsch; zwei Siegel angehängt, beschädigt: 1 v. Kettler, 2 Stift Rellinghausen, 4 Unterschriften.

Archivaliensignatur
U 130u, 28

Kontext
Familie von Ketteler (z.T. Dep.) - Urkunden >> 1. Urkunden >> 1.1. Nr. 1 - 37 Staatsarchiv Münster
Bestand
U 130u Familie von Ketteler (z.T. Dep.) - Urkunden

Provenienz
Freiherr von Ketteler (Wolfenbüttel) bzw. Rechtsnachfolger
Laufzeit
28.9.1620

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Letzte Aktualisierung
24.06.2025, 13:46 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Beteiligte

  • Freiherr von Ketteler (Wolfenbüttel) bzw. Rechtsnachfolger

Entstanden

  • 28.9.1620

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