Urkunde
Das kaiserliche und freiweltliche Stift Rellinghausen tauscht mit Johann von Kettler, Freiherrn zu Monjoe und Amboten, kurfürstlich-brandenburgischem Geheimen Rat, verordnetem Statthalter und Kriegsobristen Güter und zwar gibt das Stift ihm den Brothaussmans Hof zu Daumberg, Amt Blankenstein, Ksp. Niederwenigern, dazu das Brewers Gut, die Müllersheide oder Heymans Hof genannt und den Kotten im Bracken, alle im Stift, Beifang und Gericht Rellinghausen gelegen, wobei die Müllersheide dem Abt zu Werden lehnsrührig ist. Ausgenommen bleibt die Jurisdiktion. Die zwei Scheffel Roggen Vogtbeden, die das Stift pfandweise besitzt, sollen dem Freiherrn zustehen, die Auslösesumme verbleibt jedoch im Stift. Dieses erhält dagegen den Stratmans Hof zu Oberruhr (Over Rhuir), dem Grafen zu Broich lehnrührig, und Krawinckels Hof vor Stiel, dem Abt zu Werden lehnsrührig, zuzüglich zweihundert Rtlr. für Besserungen. Gegenseitiges Währschaftsversprechen. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Kapitels und des Freiherrn v. Kettler. Ausf., Pgt., deutsch; zwei Siegel angehängt, beschädigt: 1 v. Kettler, 2 Stift Rellinghausen, 4 Unterschriften.
- Archivaliensignatur
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U 130u, 28
- Kontext
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Familie von Ketteler (z.T. Dep.) - Urkunden >> 1. Urkunden >> 1.1. Nr. 1 - 37 Staatsarchiv Münster
- Bestand
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U 130u Familie von Ketteler (z.T. Dep.) - Urkunden
- Provenienz
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Freiherr von Ketteler (Wolfenbüttel) bzw. Rechtsnachfolger
- Laufzeit
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28.9.1620
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 13:46 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunde
Beteiligte
- Freiherr von Ketteler (Wolfenbüttel) bzw. Rechtsnachfolger
Entstanden
- 28.9.1620