AV-Materialien

"Ein Antrag eines Antrags eines Antragsformulars" - wie im Land das Baugenehmigungsverfahren vereinfacht werden soll

Die heute in Kraft getretene Baufreistellungsverordnung soll einen schnelleren Baubeginn ermöglichen. Die Genehmigungsgebühr entfällt, der Antrag dauert nur noch maximal 3 Wochen. Die Baurechtsbehörde nimmt die Pläne nur noch zur Kenntnis, verantwortlich für den korrekten Bau sind nun der Bauherr und der Architekt, was für die Architekten Mehrarbeit bedeutet. MORLOCK: Viele haben ihr Baugesuch zurückgestellt, bis die Baufreistellungsverordnung in Kraft trat. STUHRMANN: Wir begrüßen, daß der Staat die Kontrolle in manchen Bereichen den Fachleuten überläßt. AKER: Es besteht die Gefahr, daß nicht alles korrekt abläuft. STUHRMANN: Der Architekt mußte seither auch einen korrekten Plan erstellen, warum sollte sich das ändern?

Archivaliensignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/001 D900035/126
Alt-/Vorsignatur
C900035/212
Umfang
0:04:30; 0'04

Kontext
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1990 >> Juli 1990
Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/001 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1990

Indexbegriff Sache
Architektur
Gesetzgebung: Baufreistellungsverordnung
Indexbegriff Person
Aker, Bernd; Beamter, Rechtsanwalt, 1943-
Morlock, Alfred; Jurist, Justiziar, ca. 20./21. Jh.
Stuhrmann, Rainer; Mitarbeiter Architektenkammer Baden-Württemberg
Indexbegriff Ort
Ludwigsburg LB

Laufzeit
Montag, 16. Juli 1990

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Provenienz
SDR 1
Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 16:50 MEZ

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Objekttyp

  • AV-Materialien

Entstanden

  • Montag, 16. Juli 1990

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