Urkunden
Hans Wagner, Bürger und gesessen zu Nagold, verkaufen an Dekan und Kapitelherren des Kapitels zu Nagold 1 fl. Zins um 20 fl. und verweist sie dafür auf sein Haus in Nagold und andere Güter. .
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 382 Bü 5 = WR 11139
- Former reference number
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Weltl. und geistl. Ämter
Nagold G. V.
B. 3
- Further information
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Aussteller: Wagner, Hans
Überlieferungsart: Insert
Besonderheiten: WR 11139 Ins. in A 382 Bü 5
- Context
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Württembergische Regesten >> Weltl. und geistliche Ämter >> Nagold G. V.
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 602 Württembergische Regesten
- Indexentry person
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Wagner, Hans
- Date of creation
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1491 November 28
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
-
20.01.2023, 4:51 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1491 November 28
Other Objects (12)

Hans Wagner von Dettingen Schloßberg, zu Kirchheim im Turm gelegen, weil er am St. Jakobstag desselben Jahres, als er mit anderen nach Cannstatt und Waiblingen dem Herzog zuziehen sollte, erklärt hatte, man wolle eine Schmach an sie legen und sie verführen, und man solle ihnen Leute nachschicken, damit sich ein Aufruhr erhebe, und weil er nicht nur auf dem Wege nach Obertürkheim, sondern auch sonst Aufstand unterstützt hatte, jedoch auf Fürbitte freigelassen, schwört U. Außerdem verpflichtet er sich, künftig alle gegen den Herzog gerichteten Handlungen zu unterlassen, zur Buße 130 fl an den Herzog zu zahlen - 20 fl am Nikolaustag desselben Jahres, den Rest in 10-fl-Raten an den darauffolgenden Nikolaustagen -, sich selbst und sein Hab und Gut nicht ohne Erlaubnis der Obrigkeit aus dem Fürstentum zu verändern, sich jederzeit auf Anforderung wieder im Gefängnis zu stellen und die Strafe für weitere Vergehen, die ihm nachgewiesen werden sollten, anzunehmen.
![Hans Wagner, Bäckerknecht aus Altensteig [Kreis Calw], wegen strafbarer Worte vor und nach gelobtem Frieden in Hornberg gef., jedoch auf Fürbitte edler und unedler Personen, Freunde und guter Gesellen durch den Hornberger Obervogt Wolf Stähelin von Stockburg gegen das Versprechen freigel., binnen Monatsfrist 2 fl Abtrag zu zahlen, schwort U..](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1d8f591d-bc8c-4559-8a7d-f77f5efe3eaf/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Wagner, Bäckerknecht aus Altensteig [Kreis Calw], wegen strafbarer Worte vor und nach gelobtem Frieden in Hornberg gef., jedoch auf Fürbitte edler und unedler Personen, Freunde und guter Gesellen durch den Hornberger Obervogt Wolf Stähelin von Stockburg gegen das Versprechen freigel., binnen Monatsfrist 2 fl Abtrag zu zahlen, schwort U..

Hans Wagner zu Pleidelsheim wegen einiger Vergehen beim Bauernaufruhr zu Verlassen des Amts Marbach verurteilt, jedoch auf Fürbitten des Junkers Jakob von Bernhausen gegen eine Geldstrafe von 6 fl begnadigt, schwört U. und verspricht, fortan keine Wehr außer einem abgebrochenen Brotmesser zu tragen, offene Zechen zu meiden und an keinem Aufruhr mehr teilzunehmen.

Hans Wagner, genannt Zieglar, aus Grafenberg, wegen Bruchs einer früheren U. und anderer Straftaten zu Nürtingen gef., und daselbst mit Recht dazu verurteilt, dass er vom Nachrichter mit Ruten aus der Stadt zum Neckartor hinaus und über die Brücke geschlagen und des Landes verwiesen werde, gelobt eidlich, unverzüglich und auf dem nächsten Weg aus dem Lande und über den Rhein zu zeihen, auch sein Leben lang nicht mehr herüberzukommen und schwört U. Wagner hatte dem Pfarrer zu Grafenberg, seinem Schwager, aus der Kirche Geld, Silbergeschirr u.a. im Wert von 100 fl gestohlen, war darauf gef. und gegen U.-Verschreibung unter bestimmten Bedingungen wieder freigelassen worden. Entgegen dieser Begnadigungsartikel war er jedoch nicht im Zehnt von Grafenberg geblieben, sondern nachts in das Haus seines Schwagers zu Nürtingen eingebrochen in der Absicht, mit einem Beil die Böden der Weinfässer einzuschlagen und den Wein in den Keller auslaufen zu lassen. Von diesem Vorhaben wurde er nur dadurch abgehalten, dass er während seines Verweilens im Keller vermeinte, das Haus würde aufgeschlossen. Ferner hatte er sich an der kaum 12-jährigen Tochter des Pfarrers und natürlichen Schwester seiner Frau unsittlich vergangen.
