Architektur
Nicolai Goldmanns Abhandlung Von den Bey-Zierden Der Architectur, Welche Durch Mahlerey und Bildhauerey zuwege gebracht werden
- Alternative title
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Abhandlung Von den Bey-Zierden Der Architectur, Welche Durch Mahlerey und Bildhauerey zuwege gebracht werden
Beizierden Malerei Bildhauerei Architektur
- Location
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 A.civ. 140 z
- VD18
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VD18 15344991
- Dimensions
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2°
- Extent
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18 S., V Bl.
- Language
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Deutsch
- Notes
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5 Ill. (Kupferst.)
- Bibliographic citation
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Der auserleßneste und Nach den Regeln der antiquen Bau-Kunst sowohl, als nach dem heutigen Gusto verneuerte Goldmann, Als der rechtschaffenste Bau-Meister, oder die gantze Civil-Bau-Kunst ; D
- Event
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Veröffentlichung
- (where)
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Augspurg
- (who)
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Wolff
- (when)
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1720
- Creator
- Contributor
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb10048656-8
- Last update
-
16.04.2025, 8:35 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Architektur
Associated
Time of origin
- 1720
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Leonhard Christoph Sturms Vollständige Anweisung Regierungs- Land- und Rath-Häuser, Wie auch Kauff-Häuser und Börsen starck, bequem und zierlich anzugeben : Worinnen Nicolai Goldmanns Text Lib. IV. capp. 6. 7. 8. und 9. erläutert, Bey der Gelegenheit von den Basilicis der alten Römer gehandelt, Alles Durch ausführlichere Anmerckungen zu würcklicher Ausübung bequem, und durch gute Beyspiele in sauberen Kupfferstichen deutlich gemachet wird

Vollständige Anweisung, grosser Herren Palläste starck, bequem, nach den Reguln der antiquen Architectur untadelich, und nach dem heutigen Gusto schön und prächtig anzugeben : Worinnen zugleich insgemein die in einem besondern Tractat schon angewiesene Handgriffe geschickt zu inventiren, ferner durch Exempla vertraulich appliciret und erkläret, auch alle die Fehler, die sonst als fast unumgänglich bey Anordnung solcher Gebäude gehalten, und durch die Gewohnheit erträglich worden, also untersuchet werden, daß sie ins Künftige sich ganz wohl und völlig vermeiden lassen. Wobey zugleich Von Marställen, Zeug- und Wagen-Häusern, von Gesandten-Höfen, von Ball- und Opern-Häusern, insonderheit aber von Fürstlichen Lust-Gärten ausführliche Anweisung geschiehet
