Urkunden
Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt, dass er die hohe und niedere Gerichtsbarkeit zu Weinheim bei Alzey, die bisher der Deutschmeister Andreas von Grumbach und das Deutschordenshaus Sachsenhausen bei Frankfurt innehatten, vom Deutschmeister zur Hälfte zugeeignet bekommen hat, und nimmt dies in der nachstehenden Form an. Die Besetzung des Gerichts soll mit tauglichen Einwohnern von Weinheim geschehen. Die Ein- und Aussetzung des Schultheißen soll vom Pfalzgrafen und Deutschordenskomtur zu Frankfurt[-Sachsenhausen] gemeinsam vorgenommen werden. Die Entlohnung des Schultheißen und die Gerichtseinkünfte werden hälftig geteilt. Da der Orden zu Weinheim über kein Gefängnis verfügt, sollen die kurpfälzischen Amtleute Strafen an Leib und Leben ausführen. Weitere Regelungen betreffen die jeweiligen Gefälle.
- Signatur
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 820, 330
- Umfang
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fol. 392r-393r
- Bemerkungen
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Kopfregest: "Wie unser gnedigster her pfaltzgrave sich verschribt gegen der zustellung Wyenheims den Dutschen meister by sinem halbenteil zu hanthaben".
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Worms
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz
- Kontext
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Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Perpetuum II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
- Indexbegriff Person
- Indexbegriff Ort
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Alzey AZ
Weinheim : Alzey AZ
Worms WO
- Laufzeit
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1495 Juni 28 (uff sant Peters und Paulus der heyligen zwölffbotten abent)
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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04.04.2025, 08:02 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1495 Juni 28 (uff sant Peters und Paulus der heyligen zwölffbotten abent)