Bestand

Verwaltungsgericht (und Verwaltungsgerichtshof) Stuttgart: Disziplinarverfahren (Bestand)

Inhalt und Bewertung
Begehen Beamte Vergehen oder sogar Verbrechen (inner- oder außerhalb des Dienstes), werden sie nicht nur strafrechtlich verfolgt, sondern bekommen in der Regel auch zusätzlich ein Disziplinarverfahren. Dafür waren/sind Dienststrafgerichte/Disziplinarkammern bei den Verwaltungsgerichten zuständig.
Von 1946 bis 1958 bestanden in Stuttgart ein Verwaltungsgericht (1. Instanz) und ein Verwaltungsgerichtshof (2. Instanz) (Gesetz Nr. 110 über die Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 16.10.1946). 1958 wurde der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim errichtet (Gesetz über die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit vom 12.05.1958). Stuttgart war ab da das Verwaltungsgericht (1. Instanz) für den Regierungsbezirk Stuttgart.
Vor 1958 wurde in der 1. Instanz beim Verwaltungsgericht die Bezeichnung "Dienststrafkammer Stuttgart" verwendet; die 2. Instanz trug die Bezeichnung "Dienststrafsenat Stuttgart" beim (Württembergisch-Badischen) Dienststrafhof. Nach der Neuordnung wurde die Dienststrafkammer in die Disziplinarkammer Stuttgart umbenannt. (Der Disziplinarhof befindet sich seither beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim.)
Der Bestand enthält Akten zu Disziplinarverfahren seit dem Wiederbeginn der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Württemberg-Baden (1946), wobei sich einige wenige Verfahren, die bereits vor 1945 ihren Anfang fanden, ebenfalls im Bestand befinden. Abgesehen von diesen Ausnahmen befinden sich die Disziplinarsachen vor 1945 im Archivbestand E 136. Für Disziplinarsachen gegen Körperschaftsbeamte (Beamte bei Gemeinden, Stiftungen, Körperschaften) vor 1937 s. E 180 VI.
Für die Jahrgänge 1949-1959 enthält der Bestand auch "Vorverfahren", das sind Verfahren, bei denen ein Disziplinarverfahren zwar eingeleitet, dann aber eingestellt wurde.
Die Mehrzahl der Disziplinarakten stammt von der Dienststraf- bzw. Disziplinarkammer. Bis zum Jahr 1959 einschließlich befinden sich aber auch Akten der 2. Instanz (Dienststrafsenat) in diesem Archivbestand. Es können also zu einem "Fall" mehrere Akten mit verschiedenen Aktenzeichen und teilweise aus verschiedenen Jahren vorhanden sein. Die Klassifikation (Anordnung der Titelaufnahmen im Findbuch) richtete sich durchgehend nach den gerichtlichen Aktenzeichen, so dass verschiedene Akten zu einer Person auch an verschiedenen Stellen im Findbuch eingeordnet sein können. (Es empfiehlt sich die Anwendung der Volltextsuche.)
Ab dem Aktenjahrgang 2002 verwendete das Verwaltungsgericht Stuttgart unterschiedliche Aktenzeichen: DB steht für Disziplinarverfahren gegen Beamte bzw. Angehörige des öffentlichen Dienstes des Bundes, DL entsprechend für Land. Diese Unterscheidung wurde ab 2002 auch in die Klassifikation (Anordnung) der Verfahren nach Aktenzeichen aufgenommen.
Die vom Verwaltungsgericht angebotenen Disziplinarakten und auch die Vorverfahren wurden komplett als historisch wertvoll bewertet und übernommen. 2019 wurden die Prozessregister (Prozesslisten) zu den Disziplinarverfahren für die Jahrgänge 1949-1995 bewertet und als nicht mehr benötigt vernichtet, da alle in ihnen verzeichneten Verfahrensakten (soweit auffindbar) ins Staatsarchiv übernommen wurden.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich weitere Disziplinarakten in den Archivbeständen EL 33/1 I und EL 33/1 II befinden könnten, die noch nicht verzeichnet sind. (Bei einer Verzeichnung dieser Bestände werden Disziplinarakten in den Bestand EL 33/3 I übernommen.)
Der Bestand enthält die Akten aus folgenden Zugängen:
8.5.1980 (Bü 1-34)
2008/061 (Bü 35-652)
2019/022 (Bü 653-985; Bü 1014)
2020/019 (Bü 986-1014)
2021/084 (Bü 1015-1054)

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, EL 33/3 I

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Ober- und Mittelbehörden seit um 1945 >> Geschäftsbereich Innenministerium

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Letzte Aktualisierung
18.04.2024, 10:40 MESZ

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