Bestand
Forstamt Wildberg (Bestand)
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte des Forstamts Wildberg (alter Ordnung) - Revier Schönbronn bzw. Wildberg
1807 bestand in Schönbronn eine Hut des Oberforstamts Wildberg. Am 3. November 1810 wurde sie bei der Auflösung des Oberforstamts Wildberg dem Oberforstamt Altensteig zugeteilt, kam aber nach Aufhebung des Forstamts Nagold 1819 wieder zum neuerrichteten Forstamt Wildberg zurück. 1822 verlor das Revier den Ort Oberjettingen (Wü 161/67 T 1 Nr.5). Folgende Ortschaften lagen nach der Neuorganisation von 1822 im Reviergebiet: Altbulach, Efringen, Haugstett, Liebelsberg, Martinsmoos, Neubulach, Rotfelden, Schönbronn, Wenden, Wildberg, Seitzental und Pfrondorf (Wü 161/67 T 1 Nr.5). 1864 lagen Staatswaldungen des Reviers auf folgenden Markungen: Efringen, Schönbronn, Wenden, Rotfelden, Wildberg, Altbulach, Stammheim und Waldeck (?) (Wü 161/67 T 1 Nr.17). 1870 wurde der beim Revier Nagold verbliebene Teil der Gemeindewaldungen von Wildberg in die Verwaltung des Reviers Schönbrunn gegeben (Wü 161/67 T 1 Nr.5). Ca. 1875 wurde sie in Revier Wildberg umbenannt. 1876 gab das Revier an das Revier Altensteig die Gemeindewaldungen von Martinsmoos und die Staatswalddistrikte Bühler und Neidling ab(Wü 161/2 T 1 Nr.8a). Es bewirtschaftete 1887 die Waldungen folgender Körperschaften: Gemeinden Altbulach, Deckenpfronn, Effringen, Gärtringen (mit Stiftung), Gültlingen, Liebelsberg, Neubulach, Oberhaugstett, Oberjesingen, Rothfelden, Schönbronn, Sulz und Wildberg (Übersicht über den Waldbesitz der Gemeinden, Stiftungen und sonstigen öffentlichen Körperschaften Württembergs, in: Wü 161/5 T 1 Nr.253). 1902 wurde das Revier nach Auflösung des Forstamts Wildberg alter Ordnung als Forstamt Wildberg neu errichtet.
Behördengeschichte des Forstamts Wildberg (neuer Ordnung)
Nach Gesetz vom 19. Februar 1902 (Regierungsblatt für Württemberg S.37) wurden die bisherigen Forstämter mit Wirkung vom 1. April aufgelöst. Das Forstamt Wildberg wurde aufgehoben und aus dem bisherigen Revieramt Wildberg das Forstamt Wildberg gebildet (Staatsanzeiger S.409). Der Sprengel des Forstamts umfaßte Gebiete der Oberämter Calw, Herrenberg und Nagold bzw. des Kameralamts Altensteig. Das Forstamt gehörte seit 1902 zum Forstverband Calw (Wü 161/30 T 1 Nr.18 und 39). Der Amtssprengel umfaßte 1903 vor allem Gemeinde- und Privatwald (Wü 161/29 T 1 Nr.19). Das Forstamt war für die Privatwaldungen folgender Markungen zuständig: Altbulach, Deckenpfronn, Liebelsberg, Neubulach, Oberhaugstett, Gärtringen, Oberjesingen, Effringen, Gültlingen, Rotfelden, Schönbronn, Sulz und Wildberg (Einteilung der Forstbezirke in Absicht auf die Privatwaldungen im engeren Sinn, in: Wü 161/32 T 1 Nr.28). Ebenso war es für die fideikommissarischen Waldungen der Herren von Hiller-Gärtringen auf Markung Gärtringen zuständig (Übersicht über die fideikommissarischen Forste in Württemberg, in: Wü 161/3 T 1 Nr.234). 1914 wurde das Forstamt mit der Verwaltung des Lesevereinsbibliothek des Forstamts Wildberg alter Ordnung betraut und war in dieser Eigenschaft bis 1950 zuständig für den Forstverband Calw bzw. die Forstämter Altensteig, Nagold und Horb (Wü 161/30 T 1 Nr.15). Infolge der Zonengrenzen nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Waldflächen unter den Grenzforstämtern neu verteilt. Das Forstamt Wildberg trat an das Forstamt Herrenberg den Körperschaftwald und Privatwald der Markungen Gärtringen und Oberjesingen bzw. den Stiftungswald Gärtringen ab (Wü 160 Acc 71/1995 Nr.43). Ein Neuabgrenzung der Bezirke zwischen den Forstämter Teinach, Wildberg und Hofstett wurde durch Erlaß der Forstdirektion vom 13. Oktober 1954 erlassen, aber durch Erlaß vom 27. Oktober 1955 des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wohl wieder aufgehoben (Wü 160 Acc 71/1995 Nr.43). Durch Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Weinbau und Forsten über die Änderung von Forstbezirksgrenzen und die Auflösung des Staatlichen Forstamts Hofstett vom 28. September 1967 (GABl.S.590) gab das Forstamt Teinach dem Forstamt Wildberg die Staatswalddistrikte I bis III auf dem Gebiet der Gemeinden Altbulach und Stammheim ab. Durch Anordnung der Landesregierung über Sitze und Bezirke der Staatlichen Forstämter vom 1. Juli 1975 (GBl.S.549) wurde das Forstamt Wildberg aufgelöst.
Das vorliegende Findbuch beinhaltet die komplette Ablieferung T 2 des Forstamts Wildberg. Hier sind alle Akten der Behördenabgabe - ungeachtet der verschiedenen Provenienzen - erfaßt (Ablieferungsprovenienz). Die Bestellung der Akten erfolgt mit der Bestellsignatur Wü 161/67 T 2 Nr.###. Die im vorliegenden Findbuch verzeichneten Archivalien wurden wohl vom Staatlichen Forstamt Wildberg in früheren Zeiten abgeliefert. Laut einer Kurznotiz in der Altregistratur (Wü 119 T 2 Nr.373) geschahen wohl 1941 Aktenkassationen größeren Stils. Ein Findhilfsmittel lag nicht vor, lediglich eine Kurzzusammenfassung des Gesamtinhalts in Wü 119 T 2 Nr.373. Die Ablieferung wurde von Unterzeichnenden anhand des Bewertungsmodells des Schriftguts der Staatlichen Forstämter, Registraturschicht bis 1955 von Treffeisen und Füßler (abgedruckt in: Reinhold Schaal und Jürgen Treffeisen: Zur Bewertung und Aussonderung der Unterlagen der staatlichen Forstämter im Sprengel des Staatsarchivs Sigmaringen, in: Historische Überlieferung aus Verwaltungsunterlagen. Zur Praxis der archivischen Bewertung in Baden-Württemberg, herausgegeben von Robert Kretzschmar, 1997, Verlag W. Kohlhammer Stuttgart, S.275-291) im Rahmen der Erschließung einer Nachbewertung unterzogen.
Inhalt und Bewertung
Bearbeiterbericht
Der Unterzeichnende verzeichnete das Schriftgut mit dem archvischen Erschließungsprogramm MIDOSA 95 in der Reihenfolge der Lagerung im Magazin und Auflistung auf der Abgabeliste. Der Aktenplan "Registraturschicht bis 1955" wurde der Klassifikation zugrundegelegt und die Aktengruppen für die Sortierung in eine für alle Forstämter identische Zahlenkombination überführt. Bei der Verzeichnungsarbeit wurden unterschiedliche Provenienzen ermittelt (siehe Liste unten). 0,1 lfd.m Akten wurden nachträglich vernichtet. Herr Fleischer übernahm die Verpackung der Archivalien. Dann wurde das vorliegende Zugangsrepertorium mit den Aktentiteln des gesamten Zugangs nach Klassifikation sortiert und ausgedruckt. Danach erfolgte die Erstellung von Findbüchern einzelner, virtuell zusammengestellter Provenienzen ebenfalls nach Klassifikation.
Folgende Provenienzen konnten ermittelt und virtuell in Findbüchern zusammengefaßt werden:
1) Forstamt Wildberg (alter Ordnung) Wü 161/67 V 1 (mit Vorprovenienzen Oberforstamt Wildberg, Oberforstamt Leonberg): 49 Akteneinheiten
2) Forstamt Wildberg (neuer Ordnung) Wü 161/67 V 2: 8 Akteneinheiten
3) Forstamt Nagold (alter Ordnung) Wü 161/35 V 1: 3 Akteneinheiten
4) Forstamt Altensteig (alter Ordnung) Wü 161/2 V 1: 5 Akteneinheiten
5) Kameralamt Hirsau Wü 125/13 V 1: 2 Akteneinheiten
6) Kameralamt Reutin Wü 125/34 V 1: 11 Akteneinheiten
7) Kameralamt Altensteig Wü 125/8 V 1: 2 Akteneinheiten
Die einzelnen Provenienzstellen wurden also nicht physisch im Magazin, sondern nur noch virtuell getrennt und in verschiedenen Provenienzfindbüchern zusammengefaßt. Dieses Vorgehen hat folgende Vorteile:
1) Die Ablieferung des Forstamts Wildberg konnte als Ganzes erhalten bleiben. Das Zugangsfindbuch dokumentiert die gesamte Ablieferung. Das Amt kann so ohne Probleme auf seine Akten zugreifen.
2) Die virtuelle Provenienzentrennung ermöglichte eine zügige Verzeichnung der einzelnen Akten. Diese mußten nur noch einmal während der Erschließung in die Hand genommen werden. Eine physische Provenienzentrennung und eine separate Aufstellung der Akten hätte im Falle der Forstamtsablieferungen bedeutet, daß man zuerst alle circa 50 Ablieferungen der einzelnen Forstämter nach Provenienzen hätte trennen müssen. Dann erst wäre eine endgültige Verzeichnung möglich gewesen, da in fast jeder Ablieferung Unterlagen der Nachbar- und Vorgängerforstämter enthalten waren. Bei einem ungefähren Archivalienumfang von 150-200 lfd.m und circa 130 Provenienzen wäre ein eigener Magazinraum zur Sortierung nötig gewesen.
) Eine Trennung der Provenienzen als ersten Schritt und die nachfolgende Verzeichnungsaktion hätte die Benutzbarkeit des Bestands für die Behörde und auch für Nutzer für mehrere Jahre unmöglich gemacht, da die ursprünglichen Ablieferungslisten nicht mehr benutzbar und kurrent gewesen wären.
4) Zahlreiche Archivalien (siehe Aufstellung oben) sind bei mehreren Provenienzstellen entstanden bzw. fortgeführt worden. Bei einer physischen Trennung der Akten nach Provenienzen hätte jede einzelne Archivalie nur einer Provenienzstelle zugewiesen werden können. Wie im Staatsarchiv Sigmaringen bisher geschehen, wäre sie der Provenienz zugewiesen worden, bei der sie den letzten Zuwachs erhalten hatte. Aber man hätte sich auch für die Ablieferungsprovenienz oder die Provenienzstelle, bei der die Archivalie den umfangreichsten Zuwachs erhielt oder auch für die Provenienzstelle, bei der sie zuerst entstand, entscheiden können. Bei dem gewählten Verfahren der virtuellen Bestandsbildung können hingegen einzelne Archivalien verschiedenen Provenienzen zugeordnet werden (siehe Liste oben). Eine Archivalie, die bei mehreren Provenienzstel len geführt wurde, erscheint nun auch in mehreren Findbüchern. Virtuelle Bestandsbildung ist daher die Perfektionierung des Provenienzprinzips.
5) Der Nutzer ohne detaillierte Kenntnis der Verwaltungsgeschichte kann bei Fragestellungen, die einen Zeitraum umfassen, der von einer Behördenneuorganisation nicht direkt betroffen ist, auf diesem Wege leichter einzelne Archivalien finden. Denn er hat alle Unterlagen der Provenienzstelle in einem Findbuch mit Vor- und Nachakten vor sich liegen. Er muß nicht berücksichtigen, daß möglicherweise Akten bei der Nachfolgebehörde weitergeführt worden sein könnten und daher beim Findbuch der Nachfolgebehörde noch relevante Archivalien erfaßt sind.
Der Bestand enthält umfangreiche Unterlagen zum Bereich Flößerei, aber auch Material zu Registratur, Chronik, Forstorganisation, Kulturen, Arbeiterversicherung und Rechnungswesen. Weniger gut dokumentiert sind die Bereiche Staatsforstpersonal, Grundbesitz, Rechte und Lasten, Wirtschaftseinrichtung, Holznutzung, Nebennutzungen - hier allerdings vor allem die Domäne Reutin betreffend -, Wegbau, Jagd und Fischerei, Forstpolizei und Bewirtschaftung der Körperschaftswaldungen. Gar nicht vorhanden ist Schriftgut zu forstliches Versuchswesen, forstliches Vereinswesen, Statistik, Jagd- und Fischereipolizei, Forstschutz in Privatwaldungen, Steuerwesen und Rechtspflege.
Der Gesamtbestand der Ablieferung des Forstamts Wildberg umfaßt 1,2 lfd.m mit 64 Archivalien.
- Bestandssignatur
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 161/67 T 2
- Umfang
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64 Akten (1,3 lfd.m)
- Kontext
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Landwirtschaft und Forsten >> Forstämter >> Forstamt Wildberg
- Indexbegriff Ort
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Altensteig CW; Forstamt (a.O.)
Altensteig CW; Kameralamt
Hirsau, Calw CW; Kameralamt
Nagold CW; Forstamt (a.O.)
Reuthin: Wildberg CW; Kameralamt
Wildberg CW; Forstamt (a.O.)
Wildberg CW; Forstamt (n.O.)
- Bestandslaufzeit
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1696-1913
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
03.04.2025, 08:37 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1696-1913