Archivale

Gutachten über den Lehenscharakter der Schönbuch-Gerechtigkeit.

Regest: Es wird eingehend begründet, daß und warum die Schönbuch-Gerechtigkeit nicht in dem Sinne, wie Graf Eberhart zu Wirtemberg behaupte und beanspruche, ein Lehen sei.
Am Schluß: Geschrieben alles auf Verbesserung eines jeden Rechtverständigen.

Dorsal-/Marginalvermerke: Rückvermerk (17. Jh.): Rechts Deduction das die Schönbuchs Gerechtigkeit eygentlich kein Lehen - Feudum - genandt, sondern ein formaler Kauf oder erlangte Servitut seye (...)"

Archivaliensignatur
A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. 2261
Umfang
6 S.
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Genetisches Stadium: Or.

Verweis: Vgl. Nr. 2260

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20) >> Bd. 7 Schönbuch-Gerechtigkeit
Bestand
A 2 b (Verfassung u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20)

Laufzeit
[ca. 1484]

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • [ca. 1484]

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