Archivale
Gutachten über den Lehenscharakter der Schönbuch-Gerechtigkeit.
Regest: Es wird eingehend begründet, daß und warum die Schönbuch-Gerechtigkeit nicht in dem Sinne, wie Graf Eberhart zu Wirtemberg behaupte und beanspruche, ein Lehen sei.
Am Schluß: Geschrieben alles auf Verbesserung eines jeden Rechtverständigen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Rückvermerk (17. Jh.): Rechts Deduction das die Schönbuchs Gerechtigkeit eygentlich kein Lehen - Feudum - genandt, sondern ein formaler Kauf oder erlangte Servitut seye (...)"
- Archivaliensignatur
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A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. A 2 b (Verfassung u.a.) Nr. 2261
- Umfang
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6 S.
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Genetisches Stadium: Or.
Verweis: Vgl. Nr. 2260
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20) >> Bd. 7 Schönbuch-Gerechtigkeit
- Bestand
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A 2 b (Verfassung u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 7 u. 20)
- Laufzeit
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[ca. 1484]
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- [ca. 1484]