Archivbestand
Ende, Dr. Eberhard; Landeskirchenrat (Bestand)
Der Nachlass von Dr. Eberhard Ende wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 7 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1927 bis 1978. Der Nachlass liegt im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.113.Dr. jur. Eberhard Helmut Karl Ende (19.11.1913-24.03.1998) war vom 1. August 1953 bis zum 30. November 1978 als Landeskirchenrat im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen tätig. Eberhard Ende stammt aus Sonderhausen (Thüringen) und ist nach dem Jurastudium, Kriegsdienst und russischen Gefangenschaft Ende 1949 nach Bielefeld gekommen. Dort und in Hagen trat er zunächst in den Justizdienst ein und wurde Mitte 1953 in das Landeskirchenamt berufen. Als Landeskirchenrat war er zuständiger Fachdezernent u. a. für das kirchliche Verwaltungsrecht, die Grundsatzfragen der kirchlichen Vermögensverwaltung sowie für die Aufsicht über die kirchliche Finanz- und Vermögensverwaltung. Gleichzeitig war er juristischer Kodezernent für Fragen der Verkündigung und Seelsorge an verschiedenen Gruppen. Zu seinen Sonderaufgaben zählten u. a. juristische Fragen des kirchlichen Friedhofswesens sowie der Ehe- und Familienberatung. Als juristischer Ortsdezernent trug er die Verantwortung für die Kirchenkreise Bielefeld und Herford.Darüber hinaus war Dr. Ende lange Jahre Mitglied im Vorstand des Evangelischen Johanneswerks in Bielefeld sowie der Grundstückskommission der Evangelischen Kirche in Deutschland. Schließlich war er ehrenamtlich auch als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e. V. tätig.Der Zeitpunkt der Nachlass-Übernahme durch das Landeskirchliche Archiv ist nicht bekannt. Die Unterlagen dokumentieren die Stationen des Berufslebens des Nachlassbildners. Die Akten der Grundstückskommission und der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e. V. sowie einige Disziplinarakten sind in die Altregistratur des Landeskirchenamtes überführt worden.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.113 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.113 Nr. ..."Bielefeld, im Juni 2022Anna WarkentinQuellen und Literatur (Auswahl):Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 31Nachruf in:
Form und Inhalt: Der Nachlass von Dr. Eberhard Ende wurde 2022 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 7 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1927 bis 1978. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.113.
Dr. jur. Eberhard Helmut Karl Ende (19.11.1913-24.03.1998) war vom 1. August 1953 bis zum 30. November 1978 als Landeskirchenrat im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen tätig.
Eberhard Ende stammt aus Sonderhausen (Thüringen) und ist nach dem Jurastudium, Kriegsdienst und russischen Gefangenschaft Ende 1949 nach Bielefeld gekommen. Dort und in Hagen trat er zunächst in den Justizdienst ein und wurde Mitte 1953 in das Landeskirchenamt berufen. Als Landeskirchenrat war er zuständiger Fachdezernent u. a. für das kirchliche Verwaltungsrecht, die Grundsatzfragen der kirchlichen Vermögensverwaltung sowie für die Aufsicht über die kirchliche Finanz- und Vermögensverwaltung. Gleichzeitig war er juristischer Kodezernent für Fragen der Verkündigung und Seelsorge an verschiedenen Gruppen. Zu seinen Sonderaufgaben zählten u. a. juristische Fragen des kirchlichen Friedhofswesens sowie der Ehe- und Familienberatung. Als juristischer Ortsdezernent trug er die Verantwortung für die Kirchenkreise Bielefeld und Herford.
Darüber hinaus war Dr. Ende lange Jahre Mitglied im Vorstand des Evangelischen Johanneswerks in Bielefeld sowie der Grundstückskommission der Evangelischen Kirche in Deutschland. Schließlich war er ehrenamtlich auch als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e. V. tätig.
Der Zeitpunkt der Nachlass-Übernahme durch das Landeskirchliche Archiv ist nicht bekannt. Die Unterlagen dokumentieren die Stationen des Berufslebens des Nachlassbildners. Die Akten der Grundstückskommission und der Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e. V. sowie einige Disziplinarakten sind in die Altregistratur des Landeskirchenamtes überführt worden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.113 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.113 Nr. ..."
Bielefeld, im Juni 2022
Anna Warkentin
Quellen und Literatur (Auswahl):
Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 31
- Reference number of holding
-
3.113
- Context
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
- Date of creation of holding
-
1927-1978
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
17.09.2025, 1:26 PM CEST
Data provider
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1927-1978