Kapitel
Cap. XIV [i.e. XVI]. Was bey denen Runden und Patrollen zu observiren.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Kurtze, doch Deutliche Anweisung/ Worin bey Einer Bürger-Compagnie Eines Jeden Officirers Function bestehe; Und wie Dieselben bey Eräugenden Vorfällen, So wohl mit der Hand-Piquen, Kurtz-Gewehr, Piquen und Musqueten, Sich zu verhalten haben: So viel als erlaubt und möglich, Nach dem Militairischen Wesen eingerichtet: Und zu Eines Jeden Particulieren nützlichen Instruction Abgefasset
- Erschienen
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1728
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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13.03.2025, 11:42 MEZ
Datenpartner
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Universitätsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Kapitel
Entstanden
- 1728