Urkunde

Landgraf Philipp I. von Hessen bekundet, dass er mit Rat und Willen seiner Hofräte, Hofmeister und Untertanen Tiel Wolf v. Gudenberg zu Itter, Phi...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
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Alt-/Vorsignatur
Sonstige Behördensignaturen: No. 1/No. 19/Nr. 11 Lit B 1713/ad 39 de 40/Acc. Journal 1880/13/Vermerk: ist gefunden worden sub lit. H in der Gronauischen Oblig.
Formalbeschreibung
Pergament, mit Unterschrift Landgraf Philipps und angehängten beschädigten Siegeln des Landgrafen und des Tiel Wolf sowie dem Siegel der Stadt Kassel, zwei Siegel fehlen
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Landgraf Philipp I. von Hessen bekundet, dass er mit Rat und Willen seiner Hofräte, Hofmeister und Untertanen Tiel Wolf v. Gudenberg zu Itter, Philipp Riedesel zu Josbach sowie der Bürgermeister und Räte der Städte Kassel und Marburg an Godert von Siegen und seine Frau Helena, wohnhaft zu Köln, 100 Gulden der Kurfürstenmünze in Gold, für die keine anderen Gulden als Ersatz angenommen werden und von denen 107 Stück eineinhalb Mark Kölnisch wiegen sollen, achtzehneinhalb Grad Feingold, jährlich aus dem Zoll zu St.Goar zu zahlen, für 3.000 Goldgulden verkauft hat. Das Geld ist jährlich durch den Zollschreiber zu Frankfurt oder Köln auszuzahlen. Ablösung ist mit halbjähriger Kündigung möglich

Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers, der Räte und der Städte

Kontext
Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses >> 1241 - 1600
Bestand
B 1 Urkunden des Großherzoglich-Hessischen Hauses

Laufzeit
1523 Februar 23

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Vorprovenienz
(Hessen)
Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:38 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1523 Februar 23

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