- Archivaliensignatur
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Urk. 13, 5257
- Alt-/Vorsignatur
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A I t 1450 Januar 5
- Formalbeschreibung
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Abschrift (16. Jahrhundert), Papier.
- Bemerkungen
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Inseriert ist die Urkunde von 1383 Dezember 26: Landgraf Hermanns von Hessen bekundet, dass er Thiele Wolff [von Gudenberg] 395 Mark Silber Kasseler Währung und 300 Schillinge Tournosen schuldet, wofür er ihm seinen Anteil an Haus und Herrschaft Itter verpfändet. Bei der Wiedereinlösung muss der Landgraf auch die Gelder bezahlen, die der verstorbene Hermann von Schartenberg an den Türmen, Mauern, Gräben und Burggebäuden verbaut hat, als er Itter innehatte, und die Gelder, die Thiele Wolff für den Burgbau aufwenden sollte.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wolf von Gudenberg und sein Sohn Thiele bekunden, dass der verstorbene Landgraf Hermann von Hessen dem verstorbenen Thiele Wolff [von Gudenberg], Vater [und Großvater] der Aussteller, seinen Anteil an Haus und Herrschaft Itter für 395 Mark Silber verpfändet hatte. Angesichts der treuen Dienste der Aussteller hat Landgraf Ludwig von Hessen die Aussteller nun mit Haus und Herrschaft Itter zu rechtem Mannlehen belehnt.
- Kontext
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Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t] >> Betreffe W >> 5 Wo-Wu >> 5.5 Wolff von Gudenberg
- Bestand
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Urk. 13 Generalrepertorium [ehemals: Urkunden A I t]
- Laufzeit
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1450 Januar 05
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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10.06.2025, 09:13 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1450 Januar 05