Akte

Appellationis Auseinandersetzung um Rechnungslegung

Kläger: (2) Joachim Gericke, Bürger und Brauer zu Wismar, ehemaliger Küchmeister des Amtes Neukloster (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Dr. Anton Scheffel, Anwalt des Burggrafen und Grafen von Dohna und Bürgermeister von Wismar (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Ambrosius Petersen (A & P) Bekl.: Dr. Anton Scheffel (P)

Fallbeschreibung: Kl. ist vom AG Neukloster wegen verschiedener Punkte in seiner Rechnung zu Schadensersatz verurteilt worden, bestreitet aber die Vorwürfe und appelliert deshalb an das Tribunal, das am 04.10. das AG zur Einsendung der Akten auffordert. Am 05.12. beschwert sich Kl., daß die Akten noch nicht eingegangen sind und bittet um Erneuerung des Mandates. Das Tribunal fordert Amtmann von Neukloster am 06.12. zur Einsendung der Akten auf. Am 12.12. berichtet Amtmann de la Croix über seine Bemühungen, am 15.12. übergibt er die Akten, die am 21.12.1664 eröffnet werden. Am 11.07.1665 erlegt Tribunal Kl. weitere Beweisführung und einen Eid wegen eines Einzelpostens auf und entscheidet über einzelne Punkte. Am 23.10.1665 bittet Bekl. für seinen Mandanten um Fristverlängerung, am selben Tag leistet Kl. in einer Einzelfrage einen Eid und wird von der entsprechenden Klage entbunden. Am 29.01.1666 bekräftigt Bekl. seine Klage vor dem AG, das Tribunal fordert Kl. am 01.02. zur Antwort auf, die am 12.03. eingeht und in der Kl. erneut zurückgewiesen wird. Das Tribunal fordert Bekl. am 13.03. zur abschließenden Stellungnahme auf. Am 30.04. bekräftigt Bekl. noch eimal seine Klage und erbittet Urteil, am 03.05. schließt das Tribunal die Beweisaufnahme, am 09.07. wird Kl. von einer Teilklage entbunden, bei einer weiteren zur Zahlung verurteilt, außerdem wird er verpflichtet, Übersicht aller Brautermine vorzulegen. Letzterem folgt er am 21.07., das Tribunal fordert Bekl. am 27.07. zur Erwiderung auf. Am 11.09. bezweifelt Bekl. die Anzahl der Brautermine, am 12.09. fordert das Tribunal Antwort des Kl.s, die am 22.10. eingeht und in der Kl. seine Sicht bestärkt. Das Tribunal fordert Bekl. am 24.10. zur abschließenden Stellungnahme auf, die am 30.11. eingeht und in der Bekl. die Angaben bezweifelt. Am 08.07. fordert Tribunal weitere Beweise vom Kl., der am 17.08. seine Originalrechnungen vorlegt. Das Tribunal fordert Bekl. am 17.08. zur Erwiderung auf, die am 01.10. eingeht und in der Bekl. die Authentizität der Rechnung bezweifelt. Am 02.10. verlangt Tribunal von Kl. Antwort, der am 21.10. Richtigkeit beteuert, woraufhin Gericht am 24.10. vom Bekl. Erwiderung fordert, der am 02.12.1667 Urteil erbittet. Am 27.01.1668 erlegt Gericht Kl. Eid wegen Echtheit der Rechnung auf, den dieser am 06.04. ablegt, woraufhin das Tribunal ihn am 06.07.1668 von Anklage freispricht.

Instanzenzug: 1. Amtsgericht Neukloster 1664 2. Tribunal 1664-1668

Prozessbeilagen: (7) von Notar Gottfried Reichardt aufgenommene Appellation vom 11.07.1664; Urteil des AG Neukloster vom 04.07.1664; Prozeßvollmacht des Kl.s für Dr. Petersen vom 28.08.1665; Eidesformel für Kl.; Aufstellung über 35 Brautermine vom 06.06.1661-13.05.1662 (448 Tonnen Bier); detaillierte Aufstellung Gerickes über Einnahmen und Ausgaben aus dem Amt Neukloster zwischen Trinitatis 1661 und Trinitatis 1662

Archivaliensignatur
(1) 0948
Alt-/Vorsignatur
Wismar G 11 (W G 1 n. 11)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1661-1664) 30.09.1664 - 08.07.1668

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Letzte Aktualisierung
29.10.2025, 11:27 MEZ

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Objekttyp

  • Akten

Entstanden

  • (1661-1664) 30.09.1664 - 08.07.1668

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