Urkunden
Peter Lang von Atzlaberg und Ehefrau Anna Butzin bekennen, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihnen und ihrem jüngsten Kind auf Lebenszeit ein Gut in Atzlaberg verliehen hat, das 21 Juchart Ackerland und 4 1/2 Mannmahd Wiesen umfaßt. Dazu kommt aus dem Hof und Gut in Liebenreute ("Liebenrutin") das Haus samt dem Baum- und Krautgärtlein, wie das die verstorbene Mutter Hans Dientzlers und Stiefvater Jörg Hoher innehatten, daraus ferner wie ausgeschieden und bezeichnet 7 Mannmahd Wiesen in der Mantzenkuchin und ca. 37 1/2 Juchart Ackerland sowie Land für einen Stadel und die Hofraite, "wie sich die darzu zimpt". Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts davon entfremden. Jährlich zu Martini bzw. zu den üblichen Zeiten entrichten sie dem Abt an Zins und Hubgült je 16 Scheffel Fesen und Hafer sowie 3 1/2 lb d Ravensburger Maßes und Währung, 6 Hühner, 1 Fasnachthenne, 100 Eier. Es ist auch eine Weinfahrt vom (Boden-)See ohne Futter zu leisten. Obwohl bisher der Zehnte von Liebenreute aus gesammelt bzw. dorthin geführt wurde, kann der Abt ihn nach seinem Gutbefinden selber einsammeln lassen oder verkaufen. Wenn der Abt den Zehnt selber einsammeln läßt, werden die Empfänger ihn einführen und bekommen davon, was an anderen Zehntstadeln üblich ist. Ist der Zehnt ausgedroschen, werden sie ihn kostenfrei in das Kloster fahren. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen oder Tod der Beliehenen fällt das Gut heim, ebenso bei Eingehen einer Ungenossamenehe oder wenn sie dem Abt mit Leib und Gut flüchtig werden. In diesem Fall muß das Gut mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht. Die Empfänger werden auf dem Gut Atzlaberg nicht mehr als 18 Haupt Roß und gehörntes Vieh halten, dazu "unser messigung nach" Kälber und Schweine. Dafür soll auch Hans Dientzler auf seinem Lehengut nicht mehr als 36 Haupt Roß und Hornvieh halten bzw. entsprechend Schweine und Kälber. Wenn Dientzler mehr Vieh hält, dürfen sie ebenfalls mehr halten entsprechend ihrem Anteil von einem Drittel. Nach der Getreideernte müssen sich die Empfänger mit Dientzler über den Trieb und Tratt auf dem Ösch einigen; vorher dürfen sie dort nicht weiden.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 1114
- Alt-/Vorsignatur
-
09962
- Maße
-
32,3 x 50,5 (Höhe x Breite)
- Sprache der Unterlagen
-
Deutsch
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Aussteller: Peter Lang von Atzlaberg und Ehefrau Anna Butzin
Empfänger: Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten
Siegler: Junker Hans Jakob Schellang
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., besch.
- Kontext
-
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 16. Jahrhundert
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
- Indexbegriff Person
-
Burgau, Hartmann von; Abt von Weingarten
Butz, Anna
Dientzler, Hans
Hoher, Jörg
Lang, Anna
Lang, Peter
Schellang, Hans Jakob
Weingarten, Hartmann von Burgau; Abt
- Indexbegriff Ort
-
Atzlaberg = Liebenreute : Zogenweiler, Horgenzell RV
Atzlaberg = Liebenreute : Zogenweiler, Horgenzell RV; Einwohner
Bodensee
Liebenreute : Zogenweiler, Horgenzell RV
Liebenreute : Zogenweiler, Horgenzell RV; Einwohner
Liebenreute : Zogenweiler, Horgenzell RV; Flurstücke
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
- Laufzeit
-
1510 Juni 3 (monntag nach Unsers lieben Hern Fronlichnamstag)
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:47 MEZ
Datenpartner
Landesarchiv Baden-Württemberg. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1510 Juni 3 (monntag nach Unsers lieben Hern Fronlichnamstag)
Ähnliche Objekte (12)
![Dr. med. Jorig Hann, Bürger zu Überlingen, verleiht Matheis Bingkher von Sentenhart seinen Hof genannt der Oberhof auf dem Berg zu Sentenhart zu Erblehen. Zu dem Hof gehören Haus, Hofreite und Baumgarten. Anlieger sind Jakob Kupferschmid von Konstanz und der Kelhof. Weiter gehören dazu 6 Juchart Acker hinter der Kirche, 2 Juchart "in dem Espach hinab", 12 Juchart genannt der Käser Acker, 7 Juchart im Eschlin, 5 Juchart genannt der Kelber Acker, 7 1/2 Juchart beim Haus und der Hofreite, 2 Juchart an der Halden, 8 Juchart "über die Berg hinaus", 2 Juchart in dem Esch, auch über die Berg hinaus, 1 Juchart "uff der Hütten", 2 Juchart "hinter der Käserin", 2 Juchart "an der Kässerin", 2 Juchart genannt der Kelber Acker, 9 Mannmahd Wiese unter "Denniß Moß" gelegen, 6 Mannmahd Wiese "in der Egla" samt 1/2 Juchart Acker dabei, 2 Mannmahd Wiese "in Bai[n]dlin", 1/2 Mannmahd Wiese "im Kulwißlin", 3 Mannmahd Wiese "am Golpach", 4 Mannmahd Wiese "uff der Mußnow", 10 Juchart Holz genannt die Käser, 1 Holz "im Burckhow", 1 Holz genannt das "Burckholz", oberhalb an dem "Bürckhlin" genannt der Schlat. Jährlich entrichten die Beliehenen nach Überlingen an Martini bzw. zu den üblichen Zeiten als Zins 8 Malter Vesen, 3 Malter Roggen, 3 Malter Hafer und 3 lb h Heugeld in Überlinger Maß bzw. Währung, 1 Viertel Erbsen, 14 Hühner, 2 Fasnachthennen, 200 Eier](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Dr. med. Jorig Hann, Bürger zu Überlingen, verleiht Matheis Bingkher von Sentenhart seinen Hof genannt der Oberhof auf dem Berg zu Sentenhart zu Erblehen. Zu dem Hof gehören Haus, Hofreite und Baumgarten. Anlieger sind Jakob Kupferschmid von Konstanz und der Kelhof. Weiter gehören dazu 6 Juchart Acker hinter der Kirche, 2 Juchart "in dem Espach hinab", 12 Juchart genannt der Käser Acker, 7 Juchart im Eschlin, 5 Juchart genannt der Kelber Acker, 7 1/2 Juchart beim Haus und der Hofreite, 2 Juchart an der Halden, 8 Juchart "über die Berg hinaus", 2 Juchart in dem Esch, auch über die Berg hinaus, 1 Juchart "uff der Hütten", 2 Juchart "hinter der Käserin", 2 Juchart "an der Kässerin", 2 Juchart genannt der Kelber Acker, 9 Mannmahd Wiese unter "Denniß Moß" gelegen, 6 Mannmahd Wiese "in der Egla" samt 1/2 Juchart Acker dabei, 2 Mannmahd Wiese "in Bai[n]dlin", 1/2 Mannmahd Wiese "im Kulwißlin", 3 Mannmahd Wiese "am Golpach", 4 Mannmahd Wiese "uff der Mußnow", 10 Juchart Holz genannt die Käser, 1 Holz "im Burckhow", 1 Holz genannt das "Burckholz", oberhalb an dem "Bürckhlin" genannt der Schlat. Jährlich entrichten die Beliehenen nach Überlingen an Martini bzw. zu den üblichen Zeiten als Zins 8 Malter Vesen, 3 Malter Roggen, 3 Malter Hafer und 3 lb h Heugeld in Überlinger Maß bzw. Währung, 1 Viertel Erbsen, 14 Hühner, 2 Fasnachthennen, 200 Eier

Georg Bienckhler von Sentenhart bekennt, daß er von Georg Han, Bürger und des Rats zu Überlingen, Hof und Gut auf dem Berg zu Sentenhart als Markrechtgut und Erblehen empfangen hat. Dazu gehören Haus, Hofreite und Baumgarten. Anreiner sind Georg Han und Kaspar Brähin, Vogt zu Hohenbodman. Zu dem Gut gehören weiter folgende Grundstücke: an Äckern im ersten Esch 6 Juchart hinter der Kirche, 2 Juchart "in dem Espach hinab", 12 Juchart genannt der Käß Acker, 2 Juchart "im Goldtpacher Eschlin", im andern Esch 5 Juchart genannt der Kelber Acker, 7 1/2 Juchart beim Haus und der Hofreite, 2 Juchart an der Halden, 1 Juchart "uff der Hütten", 5 Juchart "an und hinter der Käßerin", im dritten Esch 7 bzw. 4 Juchart im Eschlin, 8 Juchart über die Berg hinaus, 2 Juchart in dem Esch, auch über die Berg hinaus, 5 Juchart genannt der Stockacker, an Wiesen 9 Mannmahd unter "Denniß Moß" gelegen, 6 Mannmahd "in der Eglachen" samt 1/2 Juchart Acker dabei, 2 Mannmahd "in Biendtlin", 1/2 Mannmahd "im Külwißlin", 3 Mannmahd "am Goldtpach", 4 Mannmahd "uff der Mußnow", 3 Mannmahd genannt Anna Weiler Wies, 3 Hölzer mit zusammen 40 Juchart genannt die Käßern, "im Burgckh" und das Burckholz, oberhalb am "Bürckhlin" genannt der Schlatt. Der Beliehene erhält das Gut, wie es zuvor Anderas Binckher und der Aussteller zu Erblehen innehatten. Als jährlicher Zins sind nach Überlingen zu entrichten 1 lb 10 ß d Heugeld, 8 Malter Vesen, 6 Malter Hafer, 1 Viertel Erbsen, 100 Eier, 2 Fasnachthennen, alles in Überlinger Maß und Währung. Im Fall des Verkaufs muß der Verkäufer und der Erwerber jeweils den halben Zins als Weglöse bzw. Ehrschatz entrichten.

Georg ("Geory") Mülhuser und Söhne Hans, Märk und Konrad verkaufen dem Konvent von Weingarten für 8 lb h 1 Juchart Acker zu Giesenweiler, genannt der Bachacker, 2 Juchart Acker, genannt der Rote Zil Acker, 1 Juchart Acker, genannt der Anwander, 1 1/2 Mannmahd Wiese, genannt die Bachwies, 1 Juchart Holz jenseits ("enhalb") der Wiese.

Bürgermeister und Rat der Stadt Überlingen verleihen Lenz Müller von Urnau ein Gütlein daselbst, das +Burkhard Müller innehatte, zu Erblehen. Zu dem Gütlein gehört ein Haus zu Urnau im Dorf mit einem "byfänglein" von 1/2 Juchart, ferner gehören dazu im Esch "in Urnauer Ried" 1/2 Mannmahd Wieswachs "im Ried", 1/2 Mannmahd "im tiefen Wies", ein Acker am Kübelbach mit 2 Juchart, 3 Juchart Acker "in der Alben", im Esch "in Gruben" 3 Juchart im Achtobel, 1/2 Juchart "in der Bytzen", 2 Juchart "in der Grub", 4 Juchart "am Laim", im Esch "am Kübelbach 2 Juchart "an der Laimgrub", 1 Juchart "an der Hußstett", 2 Juchart "in Hochrütinen", 2 Juchart "am hochen Acker", 2 Juchart Holz, die an den Gehrenberg grenzen, sowie 1 1/2 Juchart Holz, die an Rieter grenzen, 1/2 Juchart Hanfland. Die Stadt hat ein Vorkaufsrecht und kann im Verkaufsfall um 5 ß d billiger als andere Interessenten erwerben. Im Fall von Handänderungen ist 1 fl rh Ehrschatz fällig. Der Beliehene reicht jährlich zu Martini als Gült 4 Scheffel Vesen und 3 Scheffel Hafer in Ravensburger Maß, 1 lb d Überlinger Währung, 4 Herbsthühner, lieferbar in das Schloß Ittendorf.
