Archivale
Rescript des Herzogs Eberhard Ludwig von Württemberg an den Hofgerichtsassessor und Vogt zu Tübingen Friedrich Heinrich Georgy
Regest: Bürgermeister, Gericht und Rat zu Blaubeyren haben die Erlaubnis bekommen, eine Bleiche anzulegen. Sie werden bei dieser Bleich-Gerechtigkeit manuteniert (= geschützt) werden dergestalt, dass ausser dieser neu einzurichtenden und der Uracher Bleiche sonst keine fremde oder ausländische Bleiche angerichtet, viel weniger aber den württ. Untertanen gestattet sein soll, auf ausländische Bleichen Garn oder gemachtes Tuch zum Bleichen oder Verarbeiten zu tragen oder zu verkaufen bei Straf der Confiscation.
Freiherr von Schüzz. Philipp Ludwig von Linckher.
- Archivaliensignatur
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3831
- Formalbeschreibung
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Beschreibstoff: Pap.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Stuttgardt
Genetisches Stadium: Kopie
- Kontext
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Bleicher
- Bestand
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Laufzeit
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1727 März 21
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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20.03.2025, 11:14 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Archivale
Entstanden
- 1727 März 21