Archivale

Rescript des Herzogs Eberhard Ludwig von Württemberg an den Hofgerichtsassessor und Vogt zu Tübingen Friedrich Heinrich Georgy

Regest: Bürgermeister, Gericht und Rat zu Blaubeyren haben die Erlaubnis bekommen, eine Bleiche anzulegen. Sie werden bei dieser Bleich-Gerechtigkeit manuteniert (= geschützt) werden dergestalt, dass ausser dieser neu einzurichtenden und der Uracher Bleiche sonst keine fremde oder ausländische Bleiche angerichtet, viel weniger aber den württ. Untertanen gestattet sein soll, auf ausländische Bleichen Garn oder gemachtes Tuch zum Bleichen oder Verarbeiten zu tragen oder zu verkaufen bei Straf der Confiscation.
Freiherr von Schüzz. Philipp Ludwig von Linckher.

Archivaliensignatur
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3831
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pap.
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellungsort: Stuttgardt

Genetisches Stadium: Kopie

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Bleicher
Bestand
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Laufzeit
1727 März 21

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1727 März 21

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