Archivale
Rescript des Herzogs Eberhard Ludwig von Württemberg an den Hofgerichtsassessor und Vogt zu Tübingen Friedrich Heinrich Georgy
Regest: Bürgermeister, Gericht und Rat zu Blaubeyren haben die Erlaubnis bekommen, eine Bleiche anzulegen. Sie werden bei dieser Bleich-Gerechtigkeit manuteniert (= geschützt) werden dergestalt, dass ausser dieser neu einzurichtenden und der Uracher Bleiche sonst keine fremde oder ausländische Bleiche angerichtet, viel weniger aber den württ. Untertanen gestattet sein soll, auf ausländische Bleichen Garn oder gemachtes Tuch zum Bleichen oder Verarbeiten zu tragen oder zu verkaufen bei Straf der Confiscation.
Freiherr von Schüzz. Philipp Ludwig von Linckher.
- Reference number
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A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 3831
- Formal description
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Beschreibstoff: Pap.
- Further information
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Ausstellungsort: Stuttgardt
Genetisches Stadium: Kopie
- Context
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Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 10 Zünfte Bleicher
- Holding
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A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)
- Date of creation
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1727 März 21
- Other object pages
- Last update
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20.03.2025, 11:14 AM CET
Data provider
Stadtarchiv Reutlingen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Archivale
Time of origin
- 1727 März 21