Urkunde

Notariatsinstrument des kaiserlichen Notars Friedrich Fabritius: Der kaiserliche Notar Friedrich Fabritius bekundet, dass er sich im Auftrag der s...

Archivaliensignatur
137/14
Alt-/Vorsignatur
Sonstige Behördensignaturen: praesentatum 2ten Novembris Anno 1620/Nro.2/17
Formalbeschreibung
Pergament, mit aufgezeichnetem Nortariatssignet.
Sonstige Erschließungsangaben
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Notariatsinstrument des kaiserlichen Notars Friedrich Fabritius: Der kaiserliche Notar Friedrich Fabritius bekundet, dass er sich im Auftrag der stockheimischen Erben Johann von Hattstein und Johann Adolf von Karben mit Johann Fisler, Stadtschreiber zu Windecken, als Spezialanwalt sowie den beiden Zeugen Peter Heusart aus Brensbach und dem hanauischen Kanzleiboten Hans Basler zu Hans Georg von Rodenstein auf Burg Rodenstein begeben hatte, um ihn um Belehnung mit Dorf und Hof Geiß-Nidda und Geißenbach zu bitten. Hans Georg von Rodenstein hat sowohl eine Audienz wie die Annahme des Beglaubigungsschreibens verweigert und dem Pförtner die Schließung des Tors befohlen. Nach einer Stunde vergeblichen Wartens zogen die Beauftragten wieder ab, während von Rodenstein ihnen auf einer alten Schalmei spöttisch und höhnisch hinterherpfeifen ließ. Nach Rückerstattung der ungeöffneten Beglaubigungsschreibens an die Auftraggeber wurde das Notariatsinstrument aufgesetzt.

Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers mit dem Notariatssignet.

Kontext
Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 7 Buchstabe H >> 7.10 von Hattstein
Bestand
A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen

Vorprovenienz
Reichskammergericht
Laufzeit
1596 August 8

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Letzte Aktualisierung
01.07.2025, 13:39 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Beteiligte

  • Reichskammergericht

Entstanden

  • 1596 August 8

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