Bestand
Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Bestand)
Enthält: Allgemeine Verwaltung, Aufsicht über einzelne Landeskrankenhäuser, u.a. Bausachen, Tbc-Vor- und Nachsorge, Schwerbehindertenrecht, Förderung von Projekten
Geschichte des Bestandsbildners: 1. Landessozialamt (1949-1993)
Das Niedersächsische Landessozialamt (LSozA) wurde auf Beschluss des Niedersächsischen Staatsministeriums am 22. März 1949 mit Wirkung zum 1. April 1949 durch Zusammenlegung des Niedersächsischen Landeswohlfahrtsamtes und des Niedersächsischen Landesamtes für Krankenanstalten gebildet. Das Landeswohlfahrtsamt war eine Behörde zur Durchführung mittelinstanzlicher Aufgaben des Wohlfahrts- und Fürsorgewesens im Bereich der vormaligen Länder Hannover und Schaumburg-Lippe. Das am 1. Dezember 1946 durch Erlass des Ministerpräsidenten gebildete Landesamt für Krankenanstalten erfüllte die vordem vom Hauptversorgungsamt Hannover wahrgenommene Gesundheitsfürsorge für die Kriegsversehrten (Aufnahme in Krankenanstalten usw.).
In den ersten Jahrzehnten seines Bestehens war das LSozA nur eine kleine, aus drei Dezernaten (Verwaltung, Landesfürsorgeverband, Hauptfürsorgestelle Hannover) zusammengesetzte Behörde mit Sitz in Hannover, später Hildesheim. Eine Ausweitung seiner Zuständigkeiten und Aufgaben erfolgte erst mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung der Landessozialverwaltung in Niedersachsen vom 20. Februar 1974 (Nds. GVBl. 7/1974, S. 110). Demnach sollte die Behörde Aufgaben als überörtlicher Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge für das gesamte Land Niedersachsen wahrnehmen und die für diese Aufgaben erforderlichen Einrichtungen unterhalten. Zudem wurden dem LSozA Aufgaben des Landesjugendamtes im Rahmen der Heimaufsicht übertragen. Das LSozA wurde nunmehr in drei Abteilungen gegliedert:
Geschichte des Bestandsbildners: Abt. Z: Allgemeine Verwaltung
Abt. I: Sozialhilfe
Abt. II: Hauptfürsorgestelle
Auf Beschluss des Landesministeriums vom 18. Juni 1974 (Nds. MBl. 48/1974, S. 1955) wurde dem LSozA als selbständige Einheit für kurze Zeit das Nds. Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin und Pharmazie organisatorisch angegliedert. Dem LSozA wurden zudem die Landeskrankenhäuser, die Landesgehörlosenschulen, die Landesblindenschule, die Landesfrauenkliniken und die Berufsförderungswerke unterstellt. Bei der Durchführung seiner Arbeit wurde das LSozA von mehreren Beiräten und Ausschüssen unterstützt, u.a. durch:
- den Widerspruchs- und den beratenden Ausschüssen gemäß dem Schwerbehindertengesetz,
- den Beirat in der Kriegsopferfürsorge,
- den Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung und
- die Pflegesatzkommission.
In den Folgejahren wurde die Zuständigkeit des LSozA auf Menschen mit Behinderungen gemäß dem Landesblindengesetz für Zivilblinde und dem Schwerbehindertengesetz sowie auf Hilfen für psychisch Kranke ausgeweitet. In den späten 1980er Jahren wurde das Amt neu strukturiert und schließlich auf zwei Abteilungen beschränkt, nämlich:
- Abt. 1: Allgemeine Verwaltung, Hauptfürsorgestelle und
- Abt. 2: Sozialhilfe, Heimaufsicht, landeseigene Einrichtungen, Gesundheitswesen.
Stand: 5. Februar 2003 (redaktionell bearbeitet und erweitert Juni 2015)
Geschichte des Bestandsbildners: 2. Landesamt für Zentrale soziale Aufgaben (1994-2004)
Durch Beschluss der Landesregierung vom 13. Juli 1993 ist das Niedersächsische Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben (NLZSA) als Zusammenschluss des LSozA, des Landesversorgungsamtes (LVersA) und des Landesprüfungsamtes für Studierende der Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin (LPA) mit Wirkung zum 1. Januar 1994 errichtet worden (Nds. Mbl. 31/1993, S. 973). Sitze der Behörde waren zunächst Hannover und Hildesheim, wobei Hildesheim Dienstsitz des Präsidenten und ab ca. 2000 alleiniger Hauptsitz des Landesamtes war.
Das neue, einem Präsidenten unterstehende Landesamt gliederte sich zunächst in fünf Abteilungen in Hannover (Abt. 1: Verwaltung, Landeskrankenhäuser; 3: Landesversorgungsamt; 5: Versorgungsärztliche Angelegenheiten, Landesprüfungsamt) und Hildesheim (Abt. 2: Landessozialamt; 4: Hauptfürsorgestelle), die zum 1. September 1998 (Nds. MBl. 34/1998, S. 1197) zu drei Abteilungen zusammengefasst wurden, nämlich:
Abt. 1: Verwaltung
Abt. 2: Landessozialamt, Hauptfürsorgestelle (ab ca. 2002: Landessozialamt, Integrationsamt)
Abt. 3: Landesversorgungsamt (ab ca. 2002: Landesversorgungsamt, Hauptfürsorgestelle, Heimaufsicht)
Im Zuge des Regierungswechsels 2003 erhöhte sich die Zahl der jetzt Fachgruppen genannten Gliederungseinheiten auf fünf, nämlich:
- Fachgruppe Zentrale Aufgaben
- Fachgruppe Landessozialamt
- Fachgruppe Integrationsamt
- Fachgruppe Landesversorgungsamt, Hauptfürsorgestelle
- Fachgruppe Heimaufsicht, Landesbildungszentren
Dem NLZSA waren folgende Aufgaben übertragen worden:
Geschichte des Bestandsbildners: - Aufgaben als überörtlicher Träger der Sozialhilfe (Landessozialamt)
- Aufgaben der Besonderen Regelung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Integrationsamt)
- Aufgaben als Mittelbehörde für Angelegenheiten des sozialen Entschädigungsrechts und der Feststellung der Behinderung (Landesversorgungsamt)
- Aufgaben als überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge (Hauptfürsorgestelle)
- Aufsicht über Heime nach Heimgesetz
- Aufgaben nach dem nds. Gesetz über Landesblindengeld
- Aufgaben der psychiatrischen Krankenversorgung, seit ca. 2000 Geschäftsstelle des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung
- Aufgaben der Prüfung und Beschaffung orthopädischer und anderer Hilfsmittel sowie von Arzneimitteln im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts (bis ca. 2000)
- Aufgaben im Rahmen der Durchführung von Prüfungen der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker (bis ca. 2000)
- Trägeraufgaben für die Landesbildungszentren für Blinde bzw. Hörgeschädigte (seit ca. 2002)
Der Dienst- und Fachaufsicht des NLZSA unterstanden die Versorgungsämter, die Landesbildungszentren für Hörgeschädigte bzw. Blinde sowie zeitweise die nds. Landeskrankenhäuser.
Geschichte des Bestandsbildners: 3. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (seit 2005)
Im Zuge der Umstrukturierungen in der Niedersächsischen Landesverwaltung wurde das ehemalige NLZSA aufgelöst und zum 1. Januar 2005 mit den Versorgungsämtern und dem Landesjugendamt zum Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (NLSJF) zusammengeschlossen. Die neue Behörde übernahm zudem von den Bezirksregierungen den Fachbereich I des Landesjugendamtes sowie die Dezernate 107 (Soziales) und 108 (Gesundheit).
Das NLSFJ übernahm die Aufgaben des NLZSA und der Versorgungsämter sowie Aufgaben mit Sozialbezug der aufgelösten Bezirksregierungen. Das neue Landesamt hat seinen Hauptsitz wie bisher in Hildesheim und Außenstellen in Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Verden. Die Aufgaben verteilen sich gemäß dem Jahresbericht des NLSJF von 2004 folgendermaßen auf die Fachgruppen und Standorte:
Geschichte des Bestandsbildners: 1) Überörtlicher Träger der Sozialhilfe (SH): Eingliederungshilfe für Behinderte Menschen in Einrichtungen, Einrichtungen und ambulaten Hilfen nach § 67 SGB XII, Gemeinsamer Ausschuss, Zuwendungen
Standort: Hildesheim
2) Landesjugendamt – Fachbereich I (L J): Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz, Hilfe zur Erziehung
Standorte: Hannover, Lüneburg, Oldenburg
3) Schwerbehindertenrecht – Feststellungsverfahren (SR): SGB IX-Verfahren auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Standorte: alle
4) Integrationsamt (IN): Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, Kündigungsschutz für Schwerbehinderte, Sozialberatungsdienst, Schulungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Integrationsfachdienste, Integrationsprojekte, Institutionelle Förderung, Beratender Ausschuss
Standorte: Hildesheim, Oldenburg
5) Landesversorgungsamt/Hauptfürsorgestelle/Versorgungsamt (LV): Leistungen nach dem Sozialen Entscheidungsrecht (BVG, OEG, SVG, ZDG, HHG, IfSG), Ärztliche Dienste, Hauptfürsorgestelle, Prüf- und Beschaffungsamt für Heil- und Hilfsmittel
Standorte: Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück, Verden
6) Sonstige soziale Leistungen/Trägeraufgaben (SL): Heimaufsicht über Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Trägeraufgaben für Landesbildungszentren, Geschäftsstelle für den Ausschuss nach dem NPsychKG, Zuwendungen, Förderungen, Sonstige soziale Leistungen, nichtärztliches Heilberufsrecht, Stiftungsbüro "Familie in Not" (Landesstiftung), und "Mutter und Kind" (Bundesstiftung), Landesprüfungsamt für medizinische Heilberufe
Standorte: Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück, Verden
7) Zentrale Aufgaben (Z)
Standorte: alle
Teilweise haben sich die Aufgaben und Aufgabenbeschreibungen des Landesamtes seither verschoben. Gemäß dem Organisationsplan vom 15. März 2015 ist die Behörde in folgende sieben Fachgruppen strukturiert:
Geschichte des Bestandsbildners: 1) Fachgruppe Z (Zentrale Aufgaben): Organisation, Personal, Haushalt, Zentrale Dienste, Organisations- und Personalentwicklung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Controlling und Informationstechnik
Standorte: alle außer Lüneburg
2) Fachgruppe SH (Sozialhilfe/Einrichtungen): Heimaufsicht, Vertragsrecht SGB XI/XII, Sozialhilfe, Trägeraufgaben Landesbildungszentren, Grundsicherung und Rechtsangelegenheiten der Fachgruppe, Fachberatung "Hören" und "Sprache" und allgemeinpädagogischer Dienst des
Landesarztes
Standorte: Hildesheim, Oldenburg
3) Fachgruppe LV (Landesversorgungsamt/Hauptfürsorgestelle/Versorgungsamt): Koordination der Fachgruppe, Soziales Entschädigungsrecht, Hauptfürsorgestelle, Schadenersatzansprüche
nach § 81a BVG, Ärztlicher Dienst, Orthopädische Versorgung
Standorte: alle außer Verden
4) Fachgruppe SR (Schwerbehindertenrecht - Feststellungsverfahren): SGB IX-Verfahren auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Standorte: alle
5) Fachgruppe SL (Sonstige Leistungen und Aufgaben): Förderprojekte Soziales/ Gesundheit/ Familie/ Frauen/ Sonstiges, Heilberuferecht
Standorte: Hildesheim, Lüneburg
6) Fachgruppe IN (Integrationsamt): Erhebung und Verwenung der Ausgleichsabgabe, institutionelle Förderung, Integrationsprojekte, technischer Beratungsdienst, Schulung/ Öffentlichkeitsarbeit, Controlling/ Statistik, Prävention, Kündigungsschutz, finanzielle Leistungen, IFDe, Recht/ Gerichtsverfahren/ Widerspruchsausschuss, Koordination Kündigungsschutz, Haushalt, Koordination Leistung, Sozialberatung
Standorte: Hildesheim, Oldenburg
7) Fachgruppe JH (Nds. Landesjugendamt - Fachbereich I): Grundsatz Jugendhilfe, IBN, Kinder- u. Jugendheime, Zuwendungen, KJH-Einrichtungen, Betriebserlaubnisse, Stiftungen "Familie in Not" und "Mutter und Kind"
Standorte: Hannover, Lüneburg
Stand: Juni 2015
Bestandsgeschichte: Erste Zugänge erhielt der Bestand aus dem damaligen Landessozialamt in den Jahren 1972 und 1983. Weitere Übernahmen erfolgten erst ab 2005, auch wenn das damalige Hauptstaatsarchiv bereits ab 2000 an das NLZSA herantrat, um auszusondernde Akten zu bewerten. Dabei stellte sich heraus, dass teilweise bereits ältere Akten z.B. des Landessozialamtes ohne Rücksprache mit dem Hauptstaatsarchiv vernichtet worden waren.
Nach der Auflösung des Landesjugendamtes zum 1. Januar 2007 bemühte sich das Hauptstaatsarchiv darum, künftig durch mehrere Teams jährlich je drei aussagekräftige Fälle pro Jahrgang zu dokumentieren, während das übrige Schriftgut nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen vernichtet werden sollte. Dieses vereinfachte Bewertungsmodell wurde allerdings seitens des NLSFJ nicht umgesetzt, so dass das Landesarchiv ab 2012 wieder zum regulären Anbietungsverfahren gemäß dem NArchG zurückkehrte.
Stand: Juni 2015
Bestandsgeschichte: Verschiedene Unterlagen aus der Provenienz des Landessozialamts sind im Bestand des Sozialministeriums (NLA HA Nds. 300) aufzufinden. Der Überlieferungszusammenhang lässt sich nicht mehr eindeutig klären
Findmittel: EDV-Findbuch (2021)
Bearbeiter: Dr. Christine van den Heuvel (2003)
Bearbeiter: Dr. Christian Helbich (2015)
- Reference number of holding
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Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover, NLA HA, Nds. 321
- Extent
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307,90
- Context
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Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.13 Land Niedersachsen >> 1.13.4 Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit >> 1.13.4.2 Obere Landesbehörden
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Literatur: Rundverfügungen des Niedersächsischen Landessozialamts, Hannover 1951-1958
Literatur: Heinz-Jürgen Dahme u.a., Die Neuorganisation der ambulanten Sozial- und Gesundheitspflege. Empirische Implementationsstudien in 2 Bundesländern [Niedersachsen, Baden-Württemberg], Bielefeld 1980
Literatur: Dietrich Kühn, Jugendamt - Sozialamt - Gesundheitsamt. Entwicklungslinien der Sozialverwaltung im 20. Jahrhundert, Neuwied u.a. 1994
Literatur: Horst Bossong, Sozialverwaltung. Ein Grundkurs für soziale Berufe, 2. Aufl. Weinheim 2009
Literatur: Mehr zu den Aufgaben des NLSJF auf der Homepage der Behörde (http://www.soziales.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/aufgabenueberblick/die-aufgaben-des-landesamtes-fuer-soziales-jugend-und-familie-196.html ) (letzter Zugriff: 4. Juni 2015)
- Date of creation of holding
-
1933-2015
- Other object pages
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- Last update
-
27.01.2023, 1:36 PM CET
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- 1933-2015