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Urfehde Nr. 259

Regest: Hans jung Metzger, genannt Gerstlin, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er etliche Jahre her Diener gemeiner Stadt und ihrer Zehentvögte war und sich in seinem Dienst untreu verhalten hat. Er hat nicht allein anderen geholfen, gemeiner Stadt und deren Zehenten das Ihre zu entziehen, sondern auch selber ein Namhaftes zu seinem Nutzen entwendet. Damit hätte er eine grosse peinliche Leibesstraf verdient, die ihm der Rat zu Reutlingen, als er hierum ins Gefängnis gekommen war, widerfahren lassen wollte. Auf seine Bitte um Gnade erliessen sie ihm die Strenge des Rechts und entledigten ihn des Gefängnisses. Er schwor einen Eid, wegen dieser Sache und des Gefängnisses gegen die Herren zu Reutlingen, die Stadt und all die Ihren ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen, künftig keinen Degen, Messer oder andere Waffe zu tragen, zu keiner Versammlung zu kommen, keine Zech ausserhalb seines Hauses zu tun, aus dem Zehenten (= Gebiet) der Stadt ohne Erlaubnis des Bürgermeister nicht zu gehen - alles, bis der Rat es erlaubt. Um diese milde Straf will er die Zeit seines Lebens den Herrn zu Reutlingen Dank sagen und beweisen. Wenn er über kurz oder lang eine Forderung an Sie oder die Ihren hätte, will er sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben lassen. Würde er diesen Eid und Urfehde nicht halten oder in dergleichen Misshandlungen (= Verfehlungen) ferner betreten werden, so will er heissen und sein ein treuloser, meineidiger und zum Tod verurteilter Mann, den die Herren zu Reutlingen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen.

Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: Samstag, 25. Februar (15)76 ist dem Hans Metzger auf ansehnliche Fürbitte des Predigers und anderer ansehnlicher Personen seiner Zunft diese Verschreibung aufgehoben und er wieder restituiert worden.

Reference number
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7336
Formal description
Beschreibstoff: Pg.
Further information
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Martin Hipp, Bürger zu Reutlingen

Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt, ist weggeschnitten +)

Bemerkungen: +) Wahrscheinlich wurde durch Entfernung des Siegels die Urkunde ungültig gemacht. Vgl. den Vermerk auf der Rückseite.

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
Holding
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Date of creation
1563 März 10

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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Object type

  • Archivale

Time of origin

  • 1563 März 10

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