Bestand
Einzelakten der Emeritenanstalt 1843–1945 (Bestand)
1. Behördengeschichte
Nach kanonischem Recht ist für Priester eine angemessene Altersvorsorge sicherzustellen und daher in jeder Diözese eine Einrichtung zu schaffen, die für die Ruhestandsversorgung der Priester aufkommt. Wie in den anderen bayerischen Diözesen wurde auch in Würzburg zu diesem Zweck mit Wirkung zum 1. Januar 1846 eine sogenannte Emeritenanstalt errichtet, die 1923 den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erhielt und mit ihrem gebildeten Sondervermögen als Pensionskasse der Diözese Würzburg ihren Mitgliedern für den einstweiligen oder dauernden Ruhestand bis heute Versorgungsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gewährt. Für Priester erfolgt die Versetzung in den dauernden Ruhestand regulär mit der Vollendung des 70. Lebensjahrs. Nach dem im Jahr 1845 gedruckten Statut erhielt die Emeritenanstalt 1923 und 1976 Neufassungen ihrer Satzung, die im Jahr 2003 formal ergänzt wurden. Die zur Erfüllung ihres Zwecks erforderlichen Mittel erhält die Emeritenanstalt heute aus Einkünften von eigenem Vermögen und Rücklagen, Zuschüssen des Bayerischen Staats gemäß Konkordat von 1924, Beiträgen der Mitglieder und Zuschüssen der Diözese Würzburg. Die Mitgliedschaft ist bis auf wenige Ausnahmen für die in der Diözese inkardinierten Priester und Diakone verpflichtend. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird auf Vorschlag des Verwaltungsausschusses der Emeritenanstalt von der Diözese festgesetzt. Der Ausschuss genehmigt zudem den Haushaltsplan und erkennt die Jahresrechnung an. Mitglieder des Verwaltungsausschusses sind der Direktor der Bischöflichen Finanzkammer der Diözese Würzburg als Vorsitzender, der Personalreferent für Priester des Bischöflichen Ordinariats, zwei vom Priesterrat benannte Priester bzw. ein Priester und ein Diakon sowie der jeweilige Vorsitzende des Priestervereins der Diözese Würzburg. Die laufende Verwaltung wird durch die Bischöfliche Finanzkammer ausgeübt, deren Direktor die Emeritenanstalt zudem nach innen und außen vertritt.
Obwohl bereits im Bayerischen Konkordat von 1817 den Erzbischöfen und Bischöfen staatlicherseits die „Herstellung eines hinlänglich dotirten Hauses [...], in welchem kranke und alte wohlverdiente Geistliche Unterstützung und Zuflucht finden können“ zugesichert wurde, konnte die Gründung solcher Einrichtungen der Alters- und Ruhestandsversorgung für Priester in den bayerischen Diözesen erst in den 1840er Jahren verwirklicht werden. Dabei hatte in Würzburg bereits seit Ende des 17. Jahrhunderts ein solches Emeritenhaus existiert, das 1821 allerdings aufgehoben worden war. Die offiziell mit Wirkung zum 1. Januar 1846 errichtete und mit allen Rechten und Privilegien einer „öffentlichen Corporation“ ausgestattete „Emeriten-Anstalt der Diözese Würzburg“, deren Statuten durch Bischof Georg Anton von Stahl (amt. 1840–1870) am 17. Januar 1843 genehmigt und durch den König von Bayern gemäß Reskript des Königlichen Staatsministeriums des Innern vom 10. November 1845 bestätigt wurden, hatte demnach die Bestimmung, „Priestern dieser Diözese, welche zum Dienst der Kirche unfähig geworden sind, den nöthigen lebenslänglichen Unterhalt oder die erforderliche momentane Unterstützung zu gewähren“. Die finanzielle Ausstattung der Emeritenanstalt setzte sich gemäß dem Statut zunächst aus einem jährlichen Dotationsbeitrag des Fiskus als Vollzug der bereits im Konkordat von 1817 zugesicherten Beitragsleistungen, den Fonds der bestehenden Emeriten-Stiftungen in Würzburg, Aschaffenburg und Fulda, dem Pfarreifonds Aschaffenburg, dem Wechterswinkler Pfarrei- und Schulstiftungs-Fonds, künftigen Schenkungen und Vermächtnissen sowie den Eintrittsgeldern (sogenannte Ingreßgelder) und jährlichen Vereinsbeiträgen der Mitglieder zusammen. Der Eintritt in die Emeritenanstalt stand anfangs jedem Diözesanpriester frei. Anspruch auf Unterhalt und Untersützung besaßen nur Diözesanpriester, die durch ärztliches Attest nachweislich permanent oder zeitlich begrenzt aufgrund von Alter oder Krankheit dienstunfähig waren und entsprechende Zeugnisse der jeweils zuständigen Dekane und zweier benachbarter Pfarrer nachweisen konnten. Die Pensions- bzw. Unterstützungsgesuche, deren Form genau geregelt war, mussten ursprünglich direkt an den Bischof gerichtet werden. Die Verwaltung der Emeritenanstalt wurde unter unmittelbarer Aufsicht und Leitung des Bischöflichen Ordinariats von einem eigenen Verwaltungsausschuss wahrgenommen. Dieser bestand ursprünglich aus einem vom Bischof ernannten Vorstand (auch Direktor genannt), vier Ausschussmitgliedern (auch Beisitzer genannt) und ebenso vielen Ersatzmännern, die mit einfacher Stimmenmehrheit aus dem Kreis der im Stadtdekanat Würzburg und in den benachbarten Dekanaten wohnenden Mitgliedern gewählt wurden, einem Kassier (zugleich auch Rechnungsführer) und optional einem Aktuar und Boten, die auf Vorschlag des Verwaltungsaussschusses durch das Bischöfliche Ordinariat ernannt wurden. Die laufende Geschäftsführung erfolgte ursprünglich durch Vorstand und Kassier. In monatlichen Ausschuss-Sitzungen wurde über Pensions- und Unterstützungsgesuche beraten, die Zahlung der Eintrittsgelder und Mitgliedsbeiträge überprüft und die Vorlage von Rechnungen und Übersichten zum Vermögensstand der Emeritenanstalt an die Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg vorbereitet.
2. Überlieferung
Der Bestand „Einzelakten der Emeritenanstalt 1843–1945“ umfasst 16 Verzeichnungseinheiten in einem Archivkarton (0,15 lfd. Meter). Die Überlieferung enthält derzeit lediglich eine Akte im klassischen Sinne. Diese beinhaltet die Verhandlungen bezüglich der Überweisung der Stiftungskapitalien sowie der Übergabe der Urkunden, Akten und Rechnungen durch den Verwalter der Emeriten-Stiftung an das Bischöfliche Ordinariat 1845/46 (Nr. 1). Die auf dieser Akte angebrachte Tit[ular-Nummer] V verweist auf mehrere ursprünglich vorhandene Akten, die jedoch nicht mehr existieren. In besagter Akte befindet sich ein Verzeichnis aus dem Jahr 1846, das einen Bestand von 58 Akten bei der Emeriten-Stiftung in Würzburg listet, die damals an den Bischöflichen Kommissär Johann Michael Thomas Leinicker übergeben wurden. Ansonsten besteht die Bestandsüberlieferung aus gedruckten Statuten sowie Haushalts- und Rechnungsberichten (Nr. 2–16).
3. Bestandbearbeitung
Die Bestandsbildung erfolgte aus Verzeichnungseinheiten des bisherigen Bestands „Klerus-Vereine“. Darin befanden sich die Unterlagen der Emeritenanstalt vermischt mit denen des „Pensions-Unterstützungsvereins für emeritierte Priester im Bistum Würzburg“, einem unter dem Protektorat des Bischofs von Würzburg ab 1867 bestehenden und unabhängig von der Emeritenanstalt agierenden Verein. Da es sich bei der Überlieferung des genannten Unterstützungsvereins ausschließlich um gedruckte Amtsveröffentlichungen handelte, wurde dieser Bestand aufgelöst und das Druckgut als „Pensions-Unterstützungsverein für emeritierte Priester“ der Sachdokumentation des Diözesanarchivs zugeordnet. Im Gegensatz hierzu wurden die gedruckten Statuten, Haushalts- und Rechenschaftsberichte der Emeritenanstalt als Ergänzung zur vorhandenen Sachakte angesehen und im Bestand der Emeritenanstalt belassen.
Die Verzeichnisarbeiten erfolgten im Zuge des Projekts zur Onlinestellung archivischer Findmittel im Archivportal-D im Oktober 2018. Nach der Reinigung, archivgerechten Verpackung und Neuordnung konnten die Titelbildungen nach heutigen Standards vorgenommen werden. Der Umfang einer Verzeichnungseinheit wurde dabei grundsätzlich – abhängig von der Archivalienart – ohne etwaige Aktenumschläge in Folio oder Blatt angegeben. Eine darüber hinaus gehende Anzahl an losen, gehefteten oder gefalteten Dokumenten wurde entweder als Faszikel (mehrere Einzelblätter) oder, bei einer umfangreicheren Einheit, als Konvolut (Aktenpaket) bezeichnet. Zudem wurde der Umfang in Band, Heft oder Mappe angegeben. Prinzipiell erschließt sich die tatsächliche Materialmenge über die Rückenstärke (Aktendicke in Zentimeter) der Einheit. Diese ist in runden Klammern ( ) festgehalten. Wurden bei der Verzeichnung Angaben wie Datierung, Orte oder Personen von den Bearbeitern über inhaltliche Hinweise in den Akten oder über weiterführende Hilfsmittel und Literatur erschlossen, so sind diese mit eckigen Klammern [ ] gekennzeichnet. Dazu abweichende Daten älterer Anlagen (z. B. Abschriften) sind im Feld Datierung-Findbuch in runden Klammern ( ) angegeben, ohne dass sie bei der Kernlaufzeit miterfasst wurden.
4. Benutzung
Der Bestand ist uneingeschränkt zugänglich.
5. Sachverwandte Bestände
- Protokolle des Bischöflichen Ordinariats 1823–1858
- Einzelakten des Emeritenhauses bis 1821
6. Zitierempfehlung
Diözesanarchiv Würzburg (DAW), Einzelakten der Emeritenanstalt 1843–1945, Nr. ...
7. Literatur und Quellen (in Auswahl)
- August Amrhein, Das domus emeritorum der Diözese Würzburg, in: Archiv des historischen Vereins von Unterfranken und Aschaffenburg 57 (1915), S. 1–51.
- Statuten der Emeriten-Anstalt der Diözese Würzburg, Würzburg 1845.
- Satzungen der Diözesanemeritenanstalt Würzburg, in: Würzburger Diözesanblatt Nr. 31 vom 08. August 1923, S. 71–74 bzw. Nr. 32 vom 15. August 1923, S. 76–78.
- Satzung der Emeritenanstalt der Diözese Würzburg, in: Würzburger Diözesanblatt Nr. 6 vom 15. März 1976, S. 164–168.
- Satzung zur Änderung der Satzung der Emeritenanstalt der Diözese Würzburg, in: Würzburger Diözesanblatt Nr. 19 vom 1. Dezember 2002, S. 343 f. [Inkrafttreten zum 1. Januar 2003].
Stand: Dezember 2021
- Reference number of holding
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Diözesanarchiv Würzburg, Einzelakten der Emeritenanstalt 1843–1945
- Context
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Diözesanarchiv Würzburg (Archivtektonik) >> 03. Bistum Würzburg seit 1821 >> 03.03 Bischöfliches Ordinariat
- Date of creation of holding
-
1843–1945
- Other object pages
- Last update
-
28.09.2023, 11:31 AM CEST
Data provider
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Object type
- Bestand
Time of origin
- 1843–1945