Bestand

Kirchengemeinde Altenbochum (Bestand)

Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Altenbochum (Ev. Kirchenkreis Bochum) wurde 2015 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 402 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1890 bis 2008. Die Kirchengemeinde Altenbochum wurde zum 1. Dezember 1897 durch die Auspfarrung aus der Kirchengemeinde Bochum errichtet. Zum 1. Januar 2007 wurde sie mit der Kirchengemeinde Bochum-Laer zur "Evangelischen Kirchengemeinde Altenbochum-Laer" vereinigt. Das Gemeindearchiv bietet einen guten Einblick in alle Bereiche der Verwaltung und des kirchlichen Lebens.Die Gründung der Kirchengemeinde ist gut dokumentiert. Als Besonderheit ist das Engagement des Frauenvereins zu nennen, dessen Spende den ersten evangelischen Kirchenbau in Altenbochum - eine Kleinkinderschule - ermöglicht hat. In dem ersten Protokollbuch der Frauenhilfe, das schon mit dem Jahr 1890 beginnt (früher als das Gründungsjahr der Kirchengemeinde!), sind dieses Ereignis sowie nachfolgende Stationen des Aufbaues der Kirchengemeinde festgehalten (LkA EKvW 4.287 Nr. 195) .Aufschlussreich sind die Akten über kirchenpolitische Auseinandersetzungen in Altenbochum. Die Spannungen im Presbyterium haben sich so hochgeschaukelt, dass die DC-Presbyter den BK-Pfarrer Niederstein Mitte September 1934 für abgesetzt erklärten und ihm das Protokollbuch entrissen (LkA EKvW 4.287 Nr. 11) . Dieses Protokollbuch, wie die Auflistung der Protokollbücher im aktuellen Findbuch zeigt, ist somit für die Gemeindegeschichte verloren gegangen.Die Bauakten der Nachkriegszeit zeigen die Kraftanstrengungen der Kirchengemeinde um die Wiederherstellung der im Krieg schwer beschädigten Kirchengebäude. Das Kirchweihfest der wiederaufgebauten Kirche am 10. und 11. September 1949 ist außerdem in beeindruckenden Fotos, in einem Album zusammengefasst, überliefert worden (LkA EKvW 4.287 Nr. 387) .Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.287 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Bielefeld, im Februar 2016Anna Warkentin Literatur zur Gemeindegeschichte: siehe Druckschriften im Gemeindearchiv sowieMurken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 1: Ahaus bis Hüsten. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2008, S. 39-42.

Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Altenbochum (Ev. Kirchenkreis Bochum) wurde 2015 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es umfasst 402 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1890 bis 2008.
Die Kirchengemeinde Altenbochum wurde zum 1. Dezember 1897 durch die Auspfarrung aus der Kirchengemeinde Bochum errichtet. Zum 1. Januar 2007 wurde sie mit der Kirchengemeinde Bochum-Laer zur "Evangelischen Kirchengemeinde Altenbochum-Laer" vereinigt.
Das Gemeindearchiv bietet einen guten Einblick in alle Bereiche der Verwaltung und des kirchlichen Lebens.
Die Gründung der Kirchengemeinde ist gut dokumentiert. Als Besonderheit ist das Engagement des Frauenvereins zu nennen, dessen Spende den ersten evangelischen Kirchenbau in Altenbochum - eine Kleinkinderschule - ermöglicht hat. In dem ersten Protokollbuch der Frauenhilfe, das schon mit dem Jahr 1890 beginnt (früher als das Gründungsjahr der Kirchengemeinde!), sind dieses Ereignis sowie nachfolgende Stationen des Aufbaues der Kirchengemeinde festgehalten (LkA EKvW 4.287 Nr. 195) .
Aufschlussreich sind die Akten über kirchenpolitische Auseinandersetzungen in Altenbochum. Die Spannungen im Presbyterium haben sich so hochgeschaukelt, dass die DC-Presbyter den BK-Pfarrer Niederstein Mitte September 1934 für abgesetzt erklärten und ihm das Protokollbuch entrissen (LkA EKvW 4.287 Nr. 11) . Dieses Protokollbuch, wie die Auflistung der Protokollbücher im aktuellen Findbuch zeigt, ist somit für die Gemeindegeschichte verloren gegangen.
Die Bauakten der Nachkriegszeit zeigen die Kraftanstrengungen der Kirchengemeinde um die Wiederherstellung der im Krieg schwer beschädigten Kirchengebäude. Das Kirchweihfest der wiederaufgebauten Kirche am 10. und 11. September 1949 ist außerdem in beeindruckenden Fotos, in einem Album zusammengefasst, überliefert worden (LkA EKvW 4.287 Nr. 387) .
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.287 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie).
Bielefeld, im Februar 2016
Anna Warkentin
Literatur zur Gemeindegeschichte:
siehe Druckschriften im Gemeindearchiv sowie
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 1: Ahaus bis Hüsten. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2008, S. 39-42.

Reference number of holding
4.287

Context
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.02. Kirchenkreis Bochum

Date of creation of holding
1890 - 2008

Other object pages
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Last update
23.06.2025, 8:11 AM CEST

Data provider

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Object type

  • Bestand

Time of origin

  • 1890 - 2008

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