Urkunde

Übereignung von 9 Äckern Landes vor Kassel durch Kl. Ahnaberg

Reference number
Urk. 15, 265
Formal description
Abschrift von Nr. 376, 15. Jahrhundert, Papier
Further information
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno 1440, in festo nativ. Marie.

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Wernher, Propst, Agnes, Priorin, und der Konvent der Nonnen in Ahnaberg (Anenberg) beurkunden, daß der Priester Heinrich Falsch in seinem Testamente eine ständige Vikarie des den Heiligen Gregorius, Augustinus, Hieronimus, Ambrosius, Anthonius und Benedictus geweihten Altares in ihrer Pfarrkirche St. Cyriaci zu Kassel (Cassel) unter ihrer Zustimmung errichtet und dotiert hat mit allen seinen Gütern in der Gemarkung des Dorfes Niedervellmar (Inferioris Felmor), welche der Meier (villicus) Heinrich Kegil bebaut. Und zwar hat der Testator sich und seinen Testamentsvollstreckern (testamentariis): Syfrid Flemynk, Heinrich Adolffi, Kanonikern der St. Martinskirche in Kassel, Conrad, Pleban in Kaufungen (Kouffungin), und Johannes von Homberg drei Personen vorbehalten, die nacheinander für diese Vikarie berufen werden sollen; für welche Person die Genannten zur Zeit der Vakanz bitten, die wollen die Aussteller präsentieren. Von diesen 3 Personen ist die erste Conrad Bernig, Kleriker in Kassel, ein Blutsverwandter des Testators, den die Aussteller auf Aufforderung der Testamentsvollstrecker präsentieren wollen. Wenn von den Testamentsvollstreckern einer stirbt, so darf er nach dem Testamente jemand anders an seine Stelle setzen. Wenn so die 3 Personen präsentiert und gestorben sind, ist das Präsentationsrecht den Ausstellern vorbehalten, und sie sollen nur einen Priester oder eine Person, die innerhalb Jahresfrist dazu geweiht werden kann, präsentieren, von welcher Bestimmung sie den Conrad Bernig zusammen mit den Testamentsvollstreckern befreien wollen. Den Vikar verpflichten sie, täglich selbst oder durch einen Stellvertreter auf dem Altare Messe zu halten, und wenn er selbst den Altar nicht versehen kann, so darf er einen Vertreter (mercenarium certum) annehmen, den er mit mindestens 6 Maltern halb Roggen, halb Hafer, Kasseler Maß, besolden muß. Im übrigen ist der Vikar ihrer Pfarrkirche, ihnen und ihren Vikaren verpflichtet, gleich wie die übrigen Vikare derselben Kirche, gemäß den Bestellungen anderer Vikarieen dieser Kirche und ihren darüber besiegelten Konsensen.

Vermerke (Urkunde): Siegler: die Aussteller mit dem Konventssiegel.

Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest Schultze Nr. 409

Context
Kloster Ahnaberg - [ehemals: A II] >> 1371-1380
Holding
Urk. 15 Kloster Ahnaberg - [ehemals: A II]

Date of creation
1440 September 08

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Last update
10.06.2025, 9:13 AM CEST

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Object type

  • Urkunde

Time of origin

  • 1440 September 08

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