Einblattdruck | Geldwesen | Verordnung

Demnach man bey diesem von denen im Müntzwesen correspondirenden dreyen Löbl. Fränck Bayer und Schwäbischen Creysen wegen in des H. Reichs Stadt Nürnberg abermals angestellten MüntzProbationsConvent, Krafft des den 15. Iunii 1676. ... Käyserl. Edicts, so wol auch des den 2111. Iunii darauf gefolgten 1677. Jahrs in des H. Reichs Stadt Augspurg abgefasten MüntzRecess zu dermahliger WiederErhebung des zerrütten Müntzwesens bey zumahlen wieder erlangtem lieben Frieden ... für höchstnöthig erachtet worden; daß der dem gemeinem Müntzwesen sehr schädliche MüntzAufwechsel so wol auch das Ausführen guter Sorten .... gäntzlich verbotten und abgestellet ... werden sollen ... : Signatum bey noch fürwährendem Müntz-Probations-Convent Nürnberg den 22/12 Decembr. An. 1679.

Weitere Titel
bei Münzwesen korrespondierenden dreien Fränkischen Bayerischen Kreisen Reichsstadt Münz-Probations-Konvent kraft Kaiserl. Edikts Augsburg Münzrezesses zerrütteten Münzwesens Münzaufwechsel gänzlich verboten Junii
Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. V,53 gb
VD17
VD17 12:676330E
Umfang
1 Bogen
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Titel ist Anfang des Textes.
Nicht ident. mit VD17 12:649904B: 5. Zeile von oben: dort: "wider Erhebung"
Format: ca. 34 x 43,5 cm. - Satzspiegel: 21 x 31 cm

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
[S.l.]
(wann)
1679
Beteiligte Personen und Organisationen
Fränkischer Reichskreis
Bayerischer Reichskreis
Schwäbischer Reichskreis

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00100598-1
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:50 MESZ

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Objekttyp

  • Einblattdruck
  • Geldwesen
  • Verordnung

Beteiligte

  • Fränkischer Reichskreis
  • Bayerischer Reichskreis
  • Schwäbischer Reichskreis

Entstanden

  • 1679

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