Urkunden
Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Wetzlar gest
Regest: Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Wetzlar gestatten auf Bitten des Herrn Franciscus Junius und einiger Deputierter der gemeinen bedrängten Christen zu Niederwesel etwa 60 Ehepaare, die bisher in Wesel gewohnt haben, in Wetzlar nach Vorzeigen von Abzugsurkunden und nach Errichtung des Bürgergeldes aufzunehmen. Sie sollen wie die anderen Bürger ihren Gesetzen und Statuten unterworfen sein und alle bürgerlichen Freiheiten und Rechte genießen. Sie haben ihnen zugesagt, dass ihnen ihr Gottesdienst mit öffentlicher Religionsübung und allen gebräuchlichen Exercitien samt einer Kirche, die sie selbst nach ihren Bedürfnissen in Bau zu halten haben, und einer Schule, die sie unter sich einrichten, in ihrer Muttersprache für sie und ihre Nachkommen zugelassen sein soll und dass sie deswegen von niemandem, der Bürgermeister und Rat untersteht, bedrängt werden sollen. Sie können ihren Prediger und Schulmeister, die sie ihrer Sprache wegen für geeignet halten, selbst, jedoch mit Wissen von Bürgermeister und Rat, ein und absetzen. Vom Ausstellungstag der Urkunde an sind sie zur Erleichterung ihrer Niederlassung 4 Jahre lang von den bürgerlichen Lasten, Wachen und Frondiensten frei, haben aber Reichshülfe und andere Steuern wie die anderen Bürger nach eines jeden Vermögen zu entrichten. Diejenigen, die das Wollweber-, Schuster-, Bäcker- oder ein anderes derartiges Handwerk betreiben wollen, haben die Zunft dieser Handwerker anzunehmen und deren Statuten zu geloben, wenn sie insgesamt oder einzeln nicht bleiben, sondern anderswohin abziehen wollen, sollen sie vom Zehnten Pfennig oder Abzugsgeld frei sein, doch sollen sie die an der ihnen eingeräumten Stadtkirche verbauten Gelder nicht wiederfordern. Papier, Oblatensiegel des Bürgermeisters und des Rates der Stadt Wetzlar. In dorso: "Les Privileges de messieurs donnez pour l'eglise estrangere de Wetzflar".
- Kontext
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- Bestand
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4KG 047B Wetzlar Wetzlar
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- Letzte Aktualisierung
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24.06.2025, 14:02 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunde (vormodern)